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Datum: 02.09.2010
Erstaunt: Der Angeklagte Harry Wörz wundert sich, wie akribisch das Landgericht Mannheim umstrittene Vorgänge aufhellt, die vor zwölf Jahren eine Rolle spielten. Sein Verteidiger Ralf Neuhaus (links) hatte die Richter beim Auftakt um faire Behandlung gebeten.

Im Wörz-Prozess Zeugenbefragung mit Köpfchen

MANNHEIM. Den Glauben an Justitia, die römische Göttin der Gerechtigkeit und des Rechtswesens, hatte eine Freundin von Harry Wörz verloren. Doch jetzt hat sie das Gefühl, dass vor dem Landgericht Mannheim der Fall Wörz aufgeklärt wird. Die Richter, die über Schuld oder Unschuld des Bauzeichners aus Birkenfeld urteilen müssen, sind außerordentlich aktenfest und gehen akribisch allen Widersprüchen nach.

Von Ralf Steinert
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Als der Vorsitzende Richter Rolf Glenz ohne Ansehen der Person und sorgfältig forschend, wie das von einer Strafkammer erwartet wird, den Polizisten Thomas H. mehrere Stunden lang in die Zange nahm, verkehrte sich die Welt im Gerichtssaal. Nun schien auf der Anklagebank der 50-jährige Beamte zu sitzen, der sich 1997 in seine Kollegin Andrea Z. verliebt hatte und den die Ermittler neben Wörz verdächtigten, er habe versucht, die Polizistin zu töten.

Keine Erinnerung?

Im ersten Wiederaufnahmeprozess 2005 war der Vorsitzende Richter Karl Adam regelrecht baff, weil der Liebhaber der Polizistin aussagte, an das hochdramatische Hin und Her zwischen Freundin und Ehefrau könne er sich nicht mehr erinnern. Adam nahm es damals hin, wenn er auch keinen Hehl daraus machte, dass ihn die Haltung des Polizisten erboste. Richter Glenz dagegen bereitete diesmal die Befragung mit Köpfchen vor. Er konfrontierte Thomas H. immer wieder mit Ereignissen, die dessen frühere Ehefrau Daniela H. dem Gericht am vorherigen Verhandlungstag unter Ausschluss der Öffentlichkeit glaubwürdig erzählt habe. Den Darstellungen seiner Ex-Frau wollte der Polizist nicht widersprechen. Er bestätigte damit aber ein ums andere Mal, wie stark ihn die Zwickmühle belastet hat, sich für eine der beiden Frauen zu entscheiden. Weder der Ehefrau noch der Geliebten sagte er die Wahrheit, so dass schließlich das Gericht zur entscheidenden Frage ausholte, ob er zur Tatzeit doch zur Freundin nach Birkenfeld gefahren sei, um ihr die Rückkehr zur Familie zu erklären, in die Wohnung, in der ein Mann Andrea Z. nach einem Streit fast erdrosselte.

Thomas H. blieb dabei, dass er zur Tatzeit in seinem Haus in Pfinztal geblieben sei. „Ich habe Andrea nichts angetan“, beteuerte er zwar, vermochte aber Widersprüche nicht aufzuklären. Warum fragte er nicht, wie es seiner Freundin geht, als ihn die Karlsruher Polizei in seinem Haus festnahm? Und warum verwies er sofort darauf, dass er die ganze Nacht daheim gewesen sei und führte das Alibi ins Feld, das seine Ehefrau bestätigen könne, wo ihm die Kollegen doch lediglich erklärt hatten, Andrea Z. sei verletzt worden?

Den bohrenden Fragen des Gerichts hielt Thomas H. entgegen, dass für ihn „ein Deckelchen aufs Töpfchen“ gepasst habe. Als Revier-Bärenführer habe er sich gleich in die ihm anvertraute junge Polizistin verliebt. Für den Vater von Andrea Z. war es harter Tobak, im Gerichtssaal zu hören, wie konfliktbeladen die Beziehung zwischen seiner Tochter und Thomas H. am Ende war. Wolfgang Z., früher bei der Polizei, sah den neuen Freund schon als nächsten Schwiegersohn, nachdem sich Andrea von ihrem ersten Ehemann Harry Wörz getrennt hatte.

Richterin Beck nannte denn auch Thomas H. den Kern des Verfahrens: „Wörz wird vorgeworfen, dass er sich nach der Festnahme nicht nach seinem Sohn erkundigte.“ Die Ermittler werteten das 1997 als Täterwissen. Wörz, der zu elf Jahren Gefängnis verurteilt wurde, hätte aber immerhin nach seiner früheren Ehefrau gefragt, so Beck. Thomas H. wiederum, ebenfalls Tatverdächtiger, habe nicht nach Andrea Z. gefragt, sei aber gleich wieder freigelassen worden.

Schon jetzt ist klar, dass diese Strafkammer systematisch alle umstrittenen Vorfälle des zwölf Jahre alten Kriminalfalls aufhellen und die Ergebnisse festzurren wird. Ob das Landgericht Mannheim den Angeklagten Harry Wörz nun freisprechen oder verurteilen wird, steht in den Sternen. Es zeichnet sich freilich ab, dass dieses Strafgericht zu einem wasserdichten Schluss kommt und ein Urteil vorlegen will, das keinen Ansatzpunkt für eine erfolgreiche Revision liefert.

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