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Datum: 02.09.2010
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Schuldig oder nicht? Harry Wörz wird wohl die 40 angesetzten Prozesstage in Mannheim abwarten müssen, bis das Urteil in dem Marathonprozess gesprochen wird.
Foto: Ketterl

Neues Justiz-Drama um Harry Wörz beginnt mit scharfer Kritik an der Polizei

Der Fall ist einer der ungewöhnlichsten Prozesse der deutschen Rechtsgeschichte. Der gelernte Gas- und Wasserinstallateur Harry Wörz soll in der Nacht zum 29. April 1997 seine Ex-Frau in ihrer Wohnung mit einem Wollschal fast erdrosselt haben. Mit scharfer Kritik an der Polizei ist das Justiz-Drama im Fall Harry Wörz heute vor dem Landgericht Mannheim in eine neue Runde gegangen.

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{element}Zwölf Jahre nach dem versuchten Mord an einer Polizistin in Birkenfeld steht deren Ex-Mann seit Mittwoch zum dritten Mal vor Gericht. Der 42-jährige Wörz beteuert weiter seine Unschuld. „Die Polizei hat in skandalöser und beschämender Weise ermittelt“, sagte sein Verteidiger Ralf Neuhaus vor dem Landgericht Mannheim.

Seit dem Würgeangriff ist die Ex-Frau von Wörz schwerst hirngeschädigt und kann nicht mehr aussagen. Auch der damals zweijährige Sohn des Paares hat keine Erinnerung an das dramatische Geschehen. Zu diesem Schluss kamen Psychologen, weswegen eine Vernehmung des heute 14-Jährigen nicht in Betracht kommt. Somit gibt es keine Zeugen für die Tat.

Wörz wurde 1998 zu elf Jahren Haft verurteilt und hat einen Teil der Strafe verbüßt. Sein Anwalt schaffte, was nur sehr selten gelingt: ein Wiederaufnahmeverfahren, das mit einem Freispruch endete. Der Bundesgerichtshof (BGH) ordnete aber 2006 wegen „durchgreifender Rechtsfehler“ eine Neuauflage des Prozesses an. Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt, dass Wörz der Täter ist - und will das in 40 Verhandlungstagen nachweisen. Das Urteil soll am 22. Oktober gesprochen werden.

Eine bedeutende Rolle bei der erneuten Beweisaufnahme werde ein Brief des Angeklagten spielen, meinte Staatsanwalt Philipp Karl Zinkgräf am Rande des Prozesses. Darin hieß es:„Wenn sie sagt, ja ich war's, bin ich für immer im Knast“. Der Brief, den Wörz eine Woche nach der Tat an seine damalige Freundin geschrieben haben soll, hatte mit zum BGH-Urteil geführt. Der Angeklagte bestreitet jedoch, dass das Schreiben von ihm stammt.

Der Anwalt sieht Wörz hilflos einer „Polizeimaschinerie“ ausgesetzt: Das heute 38 Jahre alte Opfer ist Polizistin gewesen, auch ihr Vater sowie ihr damaliger Geliebter - beide zählten anfangs zu den Tatverdächtigen - sind Polizeibeamte. Nach dem Angriff auf die Ex-Frau von Wörz im April 1997 seien Beweismittel verschwunden und der Tatort sei nicht versiegelt worden, kritisierte Neuhaus. Bis heute weigere sich die Staatsanwaltschaft, gegen andere Personen zu ermittelt, obwohl es andere Tatverdächtige gegeben habe.

Aus Sicht des zweiten Verteidigers von Wörz ist die Beweislage zwölf Jahre nach der Tat schwierig. „Vieles in der Erinnerung wird überlagert sein“, sagte er. „Originär kann da kaum noch etwas sein.“

„Ich war es nicht!“, beteuerte Wörz mehrfach während seiner Aussage. Diese las er größtenteils vom Blatt ab - weil er sich nach zwölf Jahren nicht mehr an alle Details erinnern könne, wie er erklärte. Auf Befragen von Richter Rolf Glenz räumte er aber auch ein:Seine Verteidiger Neuhaus und Hubert Gorka hätten ihm geholfen, Struktur in die eigenen Aufzeichnungen zu bringen. „Und sie haben das Schwäbische ins Hochdeutsche übersetzt - sonst hätten Sie mich nicht verstanden.“

Der Prozess wird an diesem Dienstag (28. April) mit der Befragung von Wörz fortgesetzt. Am Tag darauf sollen erste Zeugen gehört werden.

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