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Datum: 02.09.2010
Gefragter Interviewpartner: Ralf Neuhaus (rechts) stand nach seiner überraschenden Eröffnungserklärung im Brennpunkt der Medien.

Wörz-Prozess im Rampenlicht der Medien

BIRKENFELD/MANNHEIM. Im gleichen Gerichtssaal, in dem Harry Wörz 2005 freigesprochen wurde, sitzt er seit Mittwoch wieder auf der Anklagebank. Zum dritten Mal in einem Strafprozess beteuert der Birkenfelder seine Unschuld.

Von Ralf Steinert
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{element}Der Fall Harry Wörz ist hierzulande eines der ungewöhnlichsten Verfahren in der Rechtsgeschichte. Ist der Bauzeichner aus Birkenfeld ein Opfer der Justiz? Oder ist er der Täter, der vor zwölf Jahren versuchte, seine von ihm getrennt lebende Ehefrau zu ermorden, wie ihm das die Staatsanwaltschaft vorwirft? Kaum verwunderlich, dass erneut viele Fernseh- und Radiosender sowie Zeitungsredakteure zur neuen Prozessrunde ins Landgericht Mannheim kommen.

Wörz betritt angespannt den Gerichtssaal. „Ich habe nur zwei oder drei Stunden geschlafen“, sagt der 42-Jährige. „Seit zwölf Jahren muss ich mit dem Verdacht leben“, erklärt er den Richtern. Wörz hat eine weiße Wolljacke übergestreift, doch oft schüttelt er seine Hände: „Mir ist kalt, meine Finger sind fast blau angelaufen.“

Zweiter Verteidiger für Wörz

„Muss man nicht verstehen, dass Wörz sich in Mannheim fürchtet“, fragt sein Verteidiger Ralf Neuhaus, den ihm das Oberlandesgericht Karlsruhe neben dem langjährigen Anwalt Hubert Gorka diesmal zur Seite gestellt hat. Neuhaus macht Furore beim Prozessauftakt. In einer ausführlichen Eröffnungserklärung bittet der Dortmunder Anwalt den Vorsitzenden der Strafkammer, Richter Rolf Glenz, Wörz zu schützen.

Die Polizei habe skandalös gegen Wörz ermittelt – Neuhaus wirft den Ermittlern Fehler vor, weil sie den Tatort nicht versiegelt hätten. Es sei „absurd und tragisch“, dass das Landgericht Mannheim 2005 Wörz freigesprochen habe, bei der Abfassung des Urteils aber „handwerkliche Fehler beging“, die den Bundesgerichtshof zwangen, den Richterspruch aufzuheben und eine neue Verhandlung anzusetzen. Neuhaus appelliert an die Strafkammer, als „unabhängiger Dritter im besten Sinne des Richterberufs“ den Angeklagten zu beschützen. Wörz schluckt schwer, er ist den Tränen nahe, nachdem Neuhaus die Eckpunkte der Verteidigung erklärt hat.

Ralf Neuhaus setzt nach seiner scharfen Kritik an der Polizei gleich noch einmal Akzente. Zweimal muss Richter Glenz die Verhandlung unterbrechen, weil Neuhaus und Gorka unter den Zuschauern drei Vertreter der Polizeidirektion Pforzheim erkennen. „Es ist nicht auszuschließen, dass diese Prozessbeobachter Zeugen der Polizei vor ihren Aussagen beeinflussen“, so Neuhaus.

Kritik an der Polizei

Das Gericht lehnt es freilich ab, die Namen der Polizeivertreter zu erforschen. „Es sind keine Zeugen, sie haben das Recht, an der öffentlichen Verhandlung teilzunehmen“, sagt Glenz. „Das reicht doch jetzt“, macht Staatsanwalt Uwe Siegrist keinen Hehl aus seinem Unmut über den Vorstoß der Verteidiger, „sie haben Stimmung gegen die Polizei gemacht.“ Wenn das Gericht Vertreter der Polizei aus dem Saal weise, werde die Staatsanwaltschaft beantragen, „alle Bekannte und Freunde von Wörz auszuschließen“, kündigt Siegrist an. „Die Gefahr, dass der Freundeskreis des Angeklagten Zeugen beeinflusst, ist viel größer“, sagt Siegrist, der im ersten Wiederaufnahmeverfahren 2005 allein die Anklage vertrat, jetzt aber die Federführung seinem Kollegen Zinkgräf überlasse.

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