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Datum: 02.09.2010
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Im Wörz-Prozess stehen die Zeichen auf Freispruch.

Zeichen stehen im Wörz-Prozess auf Freispruch

BIRKENFELD/MANNHEIM. Dass ein Richter vor Gericht als Zeuge aussagen muss, kommt nicht oft vor. Im Wörz-Prozess scheute sich das Landgericht Mannheim gestern nicht, zwei Kollegen zu befragen. Richter Schmidt aus Karlsruhe schrieb 1998 das Urteil der Strafkammer, die den heute 43-jährigen Bauzeichner aus Gräfenhausen ins Gefängnis schickte. Anders sah das der Mannheimer Richter Egerer, der 2005 den Freispruch für Harry Wörz verfasste.

Von Ralf Steinert
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Zwischen dem ersten und dem aktuellen, jetzt schon dritten Strafverfahren gegen Wörz liegen Welten. Das Karlsruher Gericht begnügte sich vor elf Jahren noch mit vier Verhandlungstagen – dann stand für die Richter schon fest, dass Wörz der Täter war, der seine Ex-Frau umzubringen versuchte. Das Landgericht Mannheim hingegen hat an nunmehr 22 Prozesstagen 80 Zeugen ausführlich befragt. Die Beweisaufnahme ist fast durch. Und die Zeichen stehen in Mannheim erneut auf Freispruch.

Für den Karlsruher Richter Schmidt waren die DNA-Spuren von Wörz in zwei abgerissenen Fingerteilen von Vinylhandschuhen am Tatort „zentral in der Verhandlung“ vor elf Jahren. Doch die Karlsruher Kammer verwandte nicht viel Zeit darauf, die Ergebnisse des Landeskriminalamtes über die genetischen Fingerabdrücke zu diskutieren. Von dem angeklagten Wörz erwartete sie freilich „eine Erklärung, wie das sein kann“, forderte ihn jedoch nicht dazu auf, räumte Schmidt ein. „Hat ihn das Gericht überhaupt dazu befragt?“, hakte Richterin Petra Beck bei dem 54-jährigen Kollegen nach. „Das weiß ich nicht mehr“, sagte der nur.

Unterschiedliche Aussagen

Mit der Befragung des Mannheimer Richters Egerer, der 2005 das Freispruchsurteil aus Mangel an Beweisen zugunsten von Wörz geschrieben hatte, versuchte das Landgericht gestern ein umstrittenes Ereignis knapp zwei Monate vor der Tat am 29. April 1997 aufzuklären. Denn im Wiederaufnahmeverfahren 2005 hatte das Gericht Wörz’ Darstellung bezweifelt, wie Einmalhandschuhe von ihm ins Haus seiner früheren Frau kamen. Er habe bei der Geburtstagsfeier des gemeinsamen Sohnes mit seinem Kind im Garten seiner Ex-Frau Blumenzwiebeln eingepflanzt, erklärte Wörz damals. Vinylhandschuhe, die er bei solchen Arbeiten trug, weil seine Finger nach einer Amputation von zwei Endgliedern kälteempfindlich waren, habe er dort gelassen. Das hatten seine Mutter sowie sein Stiefvater bestätigt.

Das Amtsgericht Mannheim verurteilte daraufhin das Ehepaar 2006 wegen Falschaussage. Mutter und Stiefvater legten Widerspruch ein, ihr Verfahren wird erst nach dem laufenden Prozess wieder aufgenommen. Das Ehepaar nahm deshalb im aktuellen Wörz-Prozess zu den damaligen Aussagen nicht Stellung.

Juristischer Kniff

Wohl deshalb nahm das Landgericht Mannheim gestern einen Umweg – mithilfe ihres Strafrichterkollegen Egerer, der nun als Zeuge die Zweifel der damaligen Kammer an den Angaben der Mutter von Wörz und des Stiefvaters bestätigte.

Der Prozess geht am Montag, 14. September, um 9 Uhr im Landgericht Mannheim weiter.

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