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Datum: 02.09.2010

Neuer Film zeigt Einblicke in Lebenswelt des Harry Wörz

Der Berliner Filmemacher Gunther Scholz ist mit Harry Wörz seit langem befreundet. Seit knapp zehn Jahren verfolgt der Regisseur die unendliche Justizgeschichte des heute 44-jährigen Installateurs aus Gräfenhausen. Im April 2009, als im Landgericht Mannheim der dritte Strafprozess gegen Wörz begann, war auch Scholz mit seinen Kameraleuten wieder da.

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Doch wie sollte der TV-Mann in seiner nunmehr dritten Fernsehproduktion über Wörz einen Fall darstellen, der 13 Jahre nach der Tat verworrener denn je erscheint? Über 20 dicke Leitz-Ordner standen auf dem Ablagetisch der Mannheimer Strafrichter. Zum Vergleich: Das Landgericht Karlsruhe, das 1998 in Wörz den Mann sah, der seine Ex-Frau Andrea Z. zu töten versuchte und ihn zu elf Jahren Knast verurteilte, kam noch mit fünf Ordnern aus.

„Leben unter Verdacht“

Begnügte sich die Karlsruher Kammer noch mit vier Prozesstagen, drehte das Landgericht Mannheim gleich ein halbes Jahr lang jeden Stein um, bis es den Angeklagten aus Gräfenhausen freisprach. Scholz, 66 Jahre alt, ist in seiner Dokumentation, die am Dienstag, 29. Juni, um 22.45 Uhr im Ersten zu sehen ist, nicht in Versuchung geraten, eine komplizierte Geschichte zu drechseln.

„Ich will vor allem zeigen, was mit einem Menschen passiert, der in die Mühlen der Polizei und der Justiz gerät“, sagt Gunther Scholz. „Leben unter Verdacht“ heißt sein Film denn auch. „Die Aufnahmen aus zehn Jahren geben einen Einblick in die Lebenswelt des Harry Wörz“, so der TV-Regisseur.

Verbittert

Am Ende des Films sehen die Zuschauer auf einem Feld hoch oben über Gräfenhausen Harry Wörz mit tiefen Falten im Gesicht. Die Prozessflut seit 1998 hat ihm sichtbar zugesetzt, zumal ein Ende nicht absehbar ist. Wörz ist verbittert.

Vielleicht in einem halben Jahr entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe, ob der Freispruch im Oktober 2009 ohne Fehler war. Die Staatsanwaltschaft Mannheim und der Pforzheimer Anwalt Michael Schilpp als Vertreter der Familie des Opfers haben beim BGH beantragt, das Urteil aufzuheben.

So recht wollte sich Wörz nicht mal über den diesmal spektakulären Freispruch freuen. Der Vorsitzende Richter Rolf Glenz sprach ihn von jeder Schuld frei und sagte bei der Urteilsverkündung unverblümt, der neben Wörz ebenfalls verdächtige Polizist Thomas H. könne als damaliger Liebhaber des Opfers eher der Täter sein.

Der Rechtsfall nimmt kuriose Züge an. Die Staatsanwaltschaft Mannheim glaubt auf der einen Seite nach wie vor, Wörz müsse verurteilt werden. Die Karlsruher Anklagebehörde hingegen untersucht nun, ob es der Polizeibeamte war. Die Pforzheimer Polizei suspendierte Thomas H. vor fünf Monaten vom Dienst – denn da übernahm die Abteilung für Sonderfälle und organisierte Kriminalität der Landespolizeidirektion Karlsruhe im Auftrag der Staatsanwaltschaft Karlsruhe die Untersuchung.

Nun müssen die Karlsruher Ermittler bei Adam und Eva beginnen und sich durch den Aktenberg arbeiten. Die Pforzheimer Kripo hatte 1997 nicht nur Wörz ins Visier genommen. Sie schrieben auch den ebenfalls festgenommenen Beamten Thomas H. und dessen Ehefrau als Verdächtige auf. Und zudem kam Wolfgang Z., der Vater des Opfers, zunächst als Täter infrage. Denn er hatte zur Tatzeit im Haus seiner Tochter übernachtet und dann die Polizei angerufen. Die Pforzheimer Ermittlungsgruppe wollte zunächst eine Überwachung der Telefongespräche aller Verdächtigen beantragen. Doch dazu kam es nicht mehr. Die Pforzheimer Staatsanwalt hatte sich sofort auf Harry Wörz eingeschossen, die Kripo war festgelegt.

Weite Reise der neuen Ermittler

Wo aber setzen die Karlsruher Sonderermittler jetzt den Hebel an? Natürlich haben sie den Auftrag, den Polizisten Thomas H. unter die Lupe zu nehmen. Mit dem Beamten haben sie offenbar noch nicht gesprochen. Zuerst einmal sind sie weit gereist – an den Bodensee, zu einer Frau, die in Birkenfeld wohnte und mit dem Opfer Andrea Z., aber auch mit dem Ehemann Harry Wörz eng befreundet war. „Sie haben mir gesagt, dass sie in neue Richtungen ermitteln. Sie erkundigten sich recht genau nach vielen persönlichen Beziehungen“, sagt die Zeugin gegenüber der PZ. Vor Gericht sei sie bisher nur gefragt worden, ob Andrea Z. Drogen genommen habe. „Die Ermittler allerdings wollten vor allem wissen, wie es damals im normalen Leben aussah“, so Andrea Z.s Freundin – „sie gingen endlich mal auf die Menschen ein.“

Die neuen Ermittlungen werden sich hinziehen. Wann der BGH über die Revision entscheidet, ist offen. Andrea Z. wird nicht mehr sprechen können. Das schwerstbehinderte Opfer muss rund um die Uhr gepflegt werden. Nach 13 Jahren läuft im Nordschwarzwald noch immer ein Täter frei herum, der einen Mordversuch begangen hat. Ralf Steinert

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