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Datum: 08.09.2010
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Ein Hund tötet in Birkenfeld-Gräfenhausen ein Reh mit Würgebiss.
Foto: dpa

Hund beißt Reh in die Kehle

BIRKENFELD-GRÄFENHAUSEN. Schon wieder ist ein Reh im Raum Birkenfeld von einem Hund gerissen worden. Wie die Polizei mitteilte, wurde das getötete Tier in Gräfenhausen im Gewann Winkenbühl am vergangenen Dienstag gegen 14 Uhr gefunden.

Von Kristin Bauer
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„Ein Gartenhausbesitzer hat uns nach dem Fund angerufen und die Polizei verständigt“, sagt Jagdpächter Mathias Jäck. Er nahm das Tier in Augenschein: Das Reh wurde durch einen Biss in die Kehle getötet, weist außerdem viele Kratz- und Kampfspuren auf.

Es ist bereits der fünfte gemeldete Fall in diesem Jahr, bei dem ein Hund ein Reh gejagt hat. In vier Fällen überlebte das Tier nicht. Jäck liegt viel daran, die Bevölkerung aufzuklären, wie gefährlich es ist, seinen Hund – vor allem zu dieser Jahreszeit – frei laufen zu lassen: „Gerade jetzt sind die Rehe in der Brunft. Sie haben ihren Kopf bei der Liebe und verlieren manchmal jede Scheu. Sie sind leichte Beute.“

Die sicherste Methode, damit kein Hund ein Reh reißt, ist immer noch die Leine. Doch viele Hundebesitzer wollen nicht auf den Freilauf für ihren Vierbeiner verzichten. Auch dafür hat Jäck Verständnis: „Ich habe selbst Hunde. Aber laufen lassen kann man sie nur, wenn man in einem sicheren Gebiet ist.“

Auch wenn ein Hund das Reh nicht reißt, reicht laut Jäck manchmal schon die Hetzjagd aus, um das Wild zu töten. Zum Beispiel wenn es aus Panik in einen Zaun oder vor ein Auto springt. Der Jagdpächter erinnert zudem daran, dass im Gebiet Winkenbühl ein von der Gemeinde verordneter Leinenzwang herrscht. „Und ein paar Meter weiter fängt schon das Naturschutzgebiet an, wo sowieso Leinenzwang herrscht.“

Rechtliche Folgen blühen

Den Satz „mein Hund macht sowas nicht“ kennt Jäck nur zu gut. Dabei könne es durchaus sein, dass der Besitzer gar nicht merkt, dass sein Hund ein Reh gejagt hat. „Wenn das Maul nicht gerade Blut verschmiert ist, muss das der Besitzer ja nicht unbedingt merken.“

Was dem Besitzer blüht, wenn er ausfindig gemacht werden kann, weiß Frank Kusterer, der Leiter der Polizeihundeführerstaffel. Zum Einen werde zivilrechtlich ermittelt. Zum Anderen werde geprüft, ob der Hund laut Polizeiverordnung als gefährlich eingestuft wird. „Das ist bei Hunden, die ein Reh getötet haben, meistens der Fall“, erklärt Kusterer. Ein permanenter Leinen- und Maulkorbzwang wäre die Folge.

Wird der Hund ein weiteres Mal auffällig, könne die Gemeinde ein Bußgeldverfahren einleiten, im schlimmsten Fall wird der Hund dem Besitzer weggenommen. Laut Kusterer sind Hunde, die einen derart ausgeprägten Jagdinstinkt haben, dass sie ein Reh jagen, auch potenziell gefährlich für Menschen. „Besonders für kleine Kinder“, warnt der Experte.

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