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Eingeschränktes Rauchverbot

STUTTGART. Zwei Monate nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Rauchverbot hat sich die Landesregierung auf ein neues Gesetz geeinigt. Das Kabinett habe dem Entwurf zugestimmt, teilte Gesundheitsministerin Monika Stolz (CDU) gestern mit. Danach gibt es künftig Ausnahmen für Eckkneipen beim Rauchverbot.

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Die Wirte dieser Gaststätten mit nur einem Raum können selbst entscheiden, ob in ihrem Lokal geraucht werden darf. Jugendliche unter 18 Jahren haben zu Raucherkneipen keinen Zutritt. Zudem dürfen dort nur „kalte Speisen einfacher Art zum Verzehr an Ort und Stelle“ angeboten werden. Das geänderte Gesetz soll 2009 in Kraft treten.lsw

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Bohlen und Co: Entwarnung für Eltern - Eine Studie hat herausgefunden, dass die meisten
Jugendlichen nicht im Traum daran denken, bei einer Castingshow mitzumachen. Seite 49

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