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20. Juni 2012
Im Trend: Sportwetten.  Foto: dpa
Im Trend: Sportwetten. Foto: dpa

Land genehmigt private Glücksspiel-Anbieter – mit Einschränkungen

Stuttgart. Der Landtag hat kurz vor Ablauf der Frist den neuen Glücksspielstaatsvertrages einhellig gebilligt. Der neue Staatsvertrag, der auf Druck der Wettbewerbshüter eine Öffnung des Glücksspielmarktes für private Anbieter vorsieht, soll am 1. Juli in Kraft treten, wenn die meisten Länderparlamente es ratifiziert haben. Zugleich soll das staatliche Lottomonopol aber erhalten bleiben.

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Allein die FDP übte am Mittwoch im Stuttgarter Landtag Kritik an dem Kompromiss der Länder. Das neue Modell sei „inkonsequent“ und berge rechtliche Risiken, monierte der FDP-Abgeordnete Ulrich Goll.

Künftig sollen 20 private Anbieter von Sportwetten für einen Zeitraum von zunächst sieben Jahren länderübergreifende Konzessionen erhalten. Bei Lotterien bleibt es beim staatlichen Monopol. Der frühere Justizminister Goll monierte die Begründung dafür: „Bei Lotto von Suchtgefahr zu reden, ist sowieso an den Haaren herbeigezogen.“ Für Casinospiele einschließlich Poker gilt auch in Zukunft die Begrenzung des Angebots auf Spielbanken. Mit dieser Regelung werde man Online-Poker wohl kaum unterbinden können, meinte Goll.

Innenminister Reinhold Gall (SPD) verteidigte den Kompromiss vom Ende 2011: „Wir wollen den natürlichen Spieltrieb in geordnete und kontrollierte Bahnen lenken.“ Zentrales Ziel sei es, den Schwarzmarkt zu bekämpfen. Zudem will Gall verhindern, dass weiter Spielhallen wie Pilze aus dem Boden sprießen. Daher werden künftig Mehrfachkonzessionen von Spielhallen verboten und Abstandsregelungen untereinander und zu Kinder- und Jugendeinrichtungen eingeführt. Legale Spielhallen gibt es derzeit an 800 Standorten im Südwesten.

Der neue Vertrag war nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs erforderlich. Demnach ist ein staatliches Monopol nur zulässig, wenn es die Suchtgefahr konsequent bekämpft.

Autor: dpa

20.06.2012
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