

In der Schweiz sind sie fester Bestandteil der politischen Kultur: Volksentscheide. In Deutschland sind sie hingegen noch immer weitgehend die Ausnahme. Dabei gebe es nach Ansicht von Professor Stefan Voigt eine Vielzahl von Fragen, über die das Volk abstimmen könnte – auch auf Bundesebene. Mit dem Wissenschaftler sprach PZ-Redakteur Andreas Fiegel.
PZ: Herr Professor Voigt, seit den Volksentscheiden in Bayern (Rauchverbot) und Hamburg (Schulreform) wird der Ruf nach direkter Demokratie auch bundesweit immer lauter. Würden Volksentscheide auf Bundesebene Sinn machen?
Stefan Voigt: In grundsätzlichen Fragen machen Volksentscheide Sinn, etwa, wenn es um Richtungsentscheidungen geht.
PZ: Woran denken Sie dabei konkret?
Voigt: Zum Beispiel an Fragen der EU-Erweiterung aber auch an Fragen der Erweiterung der Kompetenzen der Europäischen Union. Das sind letzten Endes Verfassungsfragen. Denn wenn man mehr Kompetenzen nach Brüssel abgibt, kann man in Berlin weniger entscheiden. Von daher gesehen, wären das gut geeignete Themen, um vom Bürger direkt entschieden zu werden.
PZ: Auf welchen bundespolitischen Feldern würden sich Volksentscheide anbieten?
Voigt: Ich denke, dass es eine Vielzahl von Fragen gibt, bei denen es nicht so sehr auf technokratisches Wissen ankommt, sondern bei denen grundsätzliche Überzeugungen wichtiger sind. Bei denen– mit anderen Worten – der Informationsvorsprung von Abgeordneten gegenüber Bürgern nicht besonders hoch ist. Bei solchen Politikbereichen könnte man sich durchaus Volksentscheide vorstellen.
PZ: Welche könnten das Ihrer Meinung nach sein?
Voigt: Zum Beispiel die Frage nach Sterbehilfe. Hier kommt es in erster Linie auf moralische Überzeugungen an.
PZ: In vielen Bundesländern ist die Politik sehr zögerlich, die Hürden für landesweite Volksentscheide zu senken. Beispiel Baden-Württemberg. Zwar soll das Quorum für den Volksentscheid abgesenkt werden, bei der Vorstufe dazu, dem Volksbegehren, soll nach dem Willen der CDU/FDP-Landesregierung aber alles beim Alten bleiben. Haben Politiker Angst vor Volkes Stimme?
Voigt: Man kann manchmal den Eindruck bekommen, dass das so ist. Und man kann auch beobachten, dass viele Bürger Bayerns, wo ja die Hürden nicht ganz so hoch sind, gerne von ihrem Recht, Volksinitiativen loszutreten, Gebrauch machen. Was dann eben häufig auf kommunaler Ebene genutzt wird und zu relativ vielen Ergebnissen führt, die möglicherweise eben auch Politiker in ihrer Handlungsfreiheit reduzieren. Insofern sind in der Tat die Resultate den Politikern nicht immer willkommen.
PZ: Befürworter der direkten Demokratie argumentieren, Volksentscheide würden die Politikverdrossenheit der Bürger minimieren. Gibt es für dieses Argument empirische Beweise?
Voigt: Nein. Wir haben uns in einer Studie, in der wir 88 Länder verglichen haben, genau dieser Frage gewidmet. Dabei haben wir geschaut, ob Länder, in denen es häufiger Volksentscheide gibt, ein geringeres Ausmaß an Politiverdrossenheit aufweisen. Resultat: Wir konnten keinen klaren Zusammenhang erkennen. Unser Fazit: Es ist nicht so, dass man mit Volksentscheiden Politikverdrossenheit reduzieren kann.
PZ: Und wie sieht es mit dem Interesse an Politik aus – könnte dieses bei den Bürgern durch Volksentscheid gesteigert werden?
Voigt: Diese Frage haben wir in der Studie ebenfalls untersucht. Und da konnten wir zeigen, dass es in der Tat so ist. Die Möglichkeit von Volksentscheiden, aber insbesondere die Häufigkeit ihrer Nutzung, führt dazu, dass Bürger im Durchschnitt interessierter an Politik sind, häufiger über Politik reden und noch besser über Politik informiert sind.
PZ: Beim Hamburger Volksentscheid haben allerdings gerade mal 39 Prozent der Wahlberechtigten abgestimmt. Nicht unbedingt ermutigend – oder?
Voigt: Erstens: In Parlamenten werden häufig auch nur mit einem Bruchteil der Abgeordneten Entscheidungen getroffen. Zweitens: Hier offenbart sich, welche Bürger tatsächlich Interesse an einem Thema haben und deshalb bereit sind, sich an einer Abstimmung zu beteiligen. Die Menschen, die sich enthalten haben, zeigen ja damit, dass ihnen das Thema nicht so wichtig ist. Insofern hat man eine Art Selbstauswahlverfahren.
PZ: In der Schweiz hat die Volksabstimmung Tradition. Ist die direkte Demokratie in der Alpenrepublik geglückt?
Voigt: Ja, ich denke schon. Die Schweizer haben einige Sonderformen der direkten Demokratie. Beispielsweise ein Fiskalreferendum, bei dem – zumindest in einigen Kantonen – das jährliche Budget auf kantonaler Ebene von den Bürgern abgesegnet werden muss. Das führt dazu, dass die durchschnittliche Steuerbelastung in diesen Kantonen signifikant geringer ist als in jenen, die das Fiskalreferendum nicht kennen.
PZ: In wieweit könnte die Schweiz ein Vorbild für Deutschland sein?
Voigt: Die Schweiz ist sicherlich von ihrer Geschichte her und von der Architektur der politischen Institutionen ein Sonderfall. Viele Volksentscheide sind dort unmittelbar verfassungsändernd. Mit der Folge, dass die Verfassung der Schweiz sich immer mehr zu einem Flickenteppich entwickelte. Dies hat auch dazu geführt, dass man vor einigen Jahren eine Totalrevision der Verfassung gewählt hat. Insofern ist die Schweiz nur bedingt kopierbar. Aber es gibt einige Bereiche, in denen die direktdemokratischen Institutionen der Schweiz sicherlich Vorbild für die Bundesrepublik sein könnten.
PZ: Zum Beispiel?
Voigt: Etwa die Frage der Fiskalreferenden und die nach den Möglichkeiten, auf Landes- oder kommunaler Ebene ein Gesamtbudget vom Volk absegnen zu lassen. Das würde sicherlich dazu führen, dass Politiker ihre Ausgabenentscheidungen besser erklären müssten und dass dadurch Politik transparenter für die Bürger würde.





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