
Die religiöse Beschneidung von Jungen bleibt nach Auskunft der Generalstaatsanwaltschaften im Südwesten vorerst straffrei, wenn sie medizinisch korrekt ausgeführt wird. „Wir werden bei derartigen Beschneidungen auch weiterhin in Württemberg nicht ermitteln und warten die bereits angekündigte gesetzliche Regelung ab“, sagte der Stuttgarter Generalstaatsanwalt Klaus Pflieger. Jürgen Gremmelmaier von der Karlsruher Generalstaatsanwaltschaft sagte: „Wenn die Beschneidung nach allen Regeln der ärztlichen Kunst gemacht wird, unter hygienischen Bedingungen, und wenn die Eltern eingewilligt haben, dann ist das der richtige Weg.“
Gegen eine schnelle gesetzliche Neuregelung sprach sich die Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Christiane Woopen, aus. Sie halte Schnelligkeit in diesem Fall für verfehlt, sagte Woopen. Das Thema sei außerordentlich schwierig. Zunächst sei es wichtig, dass sich alle Beteiligten gemeinsam über das Thema verständigten. Ein Urteil des Landgerichts Köln zur Strafbarkeit von Beschneidungen war vor allem bei Juden und Muslimen auf harsche Kritik gestoßen. Kinderschutzverbände etwa begrüßten es.
Wegen der Brisanz des Themas seien entsprechende Ermittlungen gegen Eltern oder Ärzte inzwischen berichtspflichtig, sagte Gremmelmaier: „Die Staatsanwaltschaften im badischen Landesteil müssen uns solche Fälle seit kurzem zur Überprüfung vorlegen, bevor das Verfahren abgeschlossen wird.“ Dies solle eine einheitliche Vorgehensweise sicherstellen. „Wenn die Staatsanwaltschaften nun dazu beitragen können, die Verunsicherung zu mildern, dann begrüße ich das“. sagte Landesjustizminister Rainer Stickelberger (SPD). dpa
Autor: Marco Krefting






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Leserkommentare (172)
Mehr KommentareEine politische und keine menschliche Entscheidung! Auch eine ärztliche Beschneidung ist und bleibt Körperverletzung. Beschneidung ist Fremdbestimmung und unumkehrbar. Lasst doch die Menschen als Erwachsene selbst entscheiden. Es ist unanständig, wenn ein Oberrabbiner im TV sagt, dass das Beschneidungsverbot mit einer abermaligen Vertreibung der Juden aus Deutschland gleich zu setzen ist. Es ist abstoßend, wenn ein Gesetz pro Mensch für ein Gesetz pro Religion gebeugt wird. Was kommt als ...... mehr...
Es ist mir auch Schleierhaft wieso die Religionsausübung nicht weiterhin möglich sein soll. Es dürfen doch weiterhin Moscheen oder Synagogen gebaut und Betrieben werden, die Menschen ihrem Gebet nachkommen und und und. Nur muss eben klar sein, wir sind ein säkularer Staat und da kann es nicht wahr sein, das Eingriffe die medizinisch nicht notwendig sind und gegen die sich der betreffende noch nicht wehren kann aus religiösen erlaubt sind. Sonnenstudios dürfen aufgrund einer potentielen ...... mehr...
Soviel ich weiss, ist die Beschneidung ein Ritus aus dem alten Testament. Die Christen sollten sich auch äüßerlich von den Heiden unterscheiden. Im neuen Testament fand es unter den Aposteln keine Gutheißung, eher Ablehnung. Die Beschneidung läßt sich also aus religiösen Gründen sicher nicht rechtfertigen. mehr...