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06. Februar 2012

Stuttgart 21

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S 21
Nach Meinung des Baden-Württembergischen Verkehrsministers Winfried Hermann (Grüne) liegt die Verzögerung bei Stuttgart 21 nicht am Land sondern an der Deutschen Bahn selbst
© dpa

Verkehrsminister Hermann: S21 fehlt Bauablaufplan

Stuttgart. Landesverkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) hat den Vorwurf zurückgewiesen, die grün-rote Landesregierung taktiere und verzögere beim Bahnprojekt Stuttgart 21. Vielmehr sei die Deutsche Bahn gefordert, sagt er im Interview mit der Nachrichtenagentur dpa: «Die Bahn muss der Öffentlichkeit endlich einen funktionierenden und nachvollziehbaren Bauablaufplan vorlegen.»

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PZ-news: Der Verwaltungsgerichtshof hat grünes Licht für das Baumfällen im Schlossgarten gegeben. CDU-Fraktionschef Peter Hauk fordert, das Land dürfe nicht weiter taktieren und verzögern. Tun Sie das?

Winfried Hermann: «Die Regierung hat bisher weder taktiert noch verzögert. Die Verzögerungen liegen allein im Verantwortungsbereich der Bahn. Sie hatte beispielsweise 15 Monate Zeit, dem Eisenbahnbundesamt nachzuweisen, dass sie den Artenschutz bei den Arbeiten im Schlossgarten einhält. Aber sie hat die genehmigungsfähigen Unterlagen so spät eingereicht, dass nun der Zeitdruck immens ist.

Die Regierung hat lediglich auf die Einhaltung von Recht und Gesetz geachtet, bevor sie Steuergeld in Millionenhöhe für einen Polizeieinsatz ausgibt. Das hat nichts mit Taktieren zu tun, sondern ist Ausdruck einer seriösen und verantwortungsvollen Politik. Hierauf hat Staatssekretär Klaus-Peter Murawski in seinem Schreiben an den DB-Technikvorstand Volker Kefer in Abstimmung mit allen beteiligten, grün und rot geführten Ministerien ausdrücklich hingewiesen.

Die Bahn muss der Öffentlichkeit endlich einen funktionierenden und nachvollziehbaren Bauablaufplan vorlegen. Sie muss tatsächlich noch einige offene Fragen beantworten. Vor allem beim Bau des Grundwassermanagements ist noch manches ungeklärt. So sind zwei Planänderungsverfahren noch nicht abgeschlossen. Die Bahn hat inzwischen selbst eingeräumt, dass sie mit diesem neuen Grundwassermanagement nicht vor Oktober 2012 beginnen kann. Das heißt, dass bis dahin keine Bauarbeiten in Angriff genommen werden können, die ins Grundwasser reichen.»

PZ-news: Wie viele Bäume müssen nun fallen?

Hermann: «In dem von der Stadt Stuttgart ins Leben gerufenen Dialogforum wurde festgelegt, dass 68 Bäume versetzt werden sollen. Die anderen lassen sich auch beim besten Willen nicht verpflanzen, weil das Versetzen mehr zerstören als retten würde. Für das Grundwassermanagement müssen keine Bäume fallen. Nach dem Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes vom 15. Dezember 2011 dürften sie dafür auch nicht gefällt werden.»

PZ-news: Wer ordnet eigentlich den Polizeieinsatz für die Räum- und Fällaktion an - das Land oder die Stadt Stuttgart?

Hermann: «Über den Einsatz entscheidet die Polizeiführung in Abstimmung mit der Stadt Stuttgart, sobald die Deutsche Bahn zum Schutz der Bauarbeiten die Polizei benötigt. Die Landesregierung wird sich - wie schon bisher - nicht in die operative Arbeit der Polizei einmischen.»

PZ-news: Ist eigentlich ein Ende der Eilanträge in Sicht? Wo liegt die rechtliche und demokratische Schmerzgrenze?

Hermann: «Da wir in einem Rechtsstaat leben, lässt sich nicht vorhersagen, wann jemand seine Rechte in Anspruch nimmt und die Gerichte anruft. Rechtsstaat bedeutet nicht nur Baurecht, sondern auch das Recht auf Klage dagegen. Klar ist aber auch: Nicht immer, wenn ein Eilantrag gestellt wird, steht gleich alles still. Allerdings war eine besondere Situation durch die Entscheidung des VGH am 15. Dezember entstanden, die zum Stopp der Bauarbeiten am Grundwassermanagement führte. Der Grund für den VGH-Beschluss war die Tatsache, dass der BUND nicht am Verfahren beteiligt worden war. Beteiligungsrechte sind für uns genau so wichtig wie die Rechte eines Bauherrn.»

PZ-news: Was halten Sie von Argumenten der «Parkschützer» und deren Forderungen nach mehr Transparenz und Kostenkontrolle?

Hermann: «Transparenz und eine aktualisierte Kostenrechnung sind überfällig. Deshalb drängen wir auf die Einberufung des Lenkungskreises der Projektträger zu einer möglichst baldigen Sitzung. Dort müssen die Zeitpläne, die Kostenentwicklung, die Umsetzung des Schlichterspruchs und das weitere Vorgehen auf den Fildern besprochen werden. Es bleibt beim erklärten Ziel der Landesregierung, die vertraglich festgelegte Obergrenze der Kosten für Stuttgart 21 einzuhalten.» 

Autor: dpa

06.02.2012

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