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08.12.2009, 06:40
MAULBRONN/ÖTISHEIM. Ein 47-jähriger Mann aus Ötisheim ist am Montag vom Maulbronner Amtsgericht wegen vorsätzlichem unerlaubten Führens einer Schusswaffe zu einer Geldstrafe verurteilt worden.
Er war beschuldigt worden, Ende August dieses Jahres seine Frau nach einem Streit mit einer Schreckschusspistole bedroht zu haben. Nach dem heftigen Krach lief der Mann zu seinem Auto, holte die Waffe, hielt sie seiner Frau an den Kopf und drohte ihr abzudrücken.
50 Tagessätze à zehn EuroHelmut Scheible, der Verteidiger des Angeklagten, hatte gegen den Strafbefehl vom 26. Oktober Einspruch eingelegt. Dieser lautete auf 50 Tagessätze à 20 Euro. In der Verhandlung gestern ging es nicht um den Sachverhalt, dieser steht fest, es wurde lediglich die Tagessatzhöhe verhandelt. Staatsanwältin Sonja Weber beantragte 50 Tagessätze à zehn Euro. Scheible zeigte sich damit einverstanden.
Richter Bernd Lindner schloss sich den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidiger an. Der Angeklagte wird nun zu einer Geldstrafe in Höhe von 500 Euro verurteilt.
Auf PZ-Anfrage sagte Richter Lindner, er verhandelt etwa einmal im Monat einen Fall, bei dem es um Bedrohung mit einer Waffe geht. „Die Art der Waffen unterscheiden sich“, erläuterte Lindner. Bei Jüngeren seien Schlagringe beliebt. Ältere Täter würden eher Schreckschusswaffen oder Messer benutzen. Wenn großkalibrige Waffen zum Einsatz kämen, werde der Fall in Pforzheim vor dem Schöffengericht verhandelt. „Wenn es zu einer Bedrohung mit Waffengewalt kommt, steckt meiner Erfahrung nach oft ein Beziehungsdrama dahinter“, schildert Lindner. Bei Jugendlichen sei es momentan „chic“ Waffen mit sich zu tragen. „Das sind wohl ängstliche Menschen mit mangelndem Selbstbewusstsein“, mutmaßt er. Es müsse aber eine Trennung erfolgen, zwischen dem Besitz und dem Führen einer Waffe, erläutert Lindner am Beispiel eines Erbfalles. Es gibt einige, die haben mal eine Waffe geerbt und die liegt nun auf dem Speicher herum, würden solche Leute die Waffe aber mit sich tragen, wäre dies strafbar. Sportschützen beispielsweise dürfen ihre Waffe auch führen, wenn sie gerade vom Training kommen.
Er war beschuldigt worden, Ende August dieses Jahres seine Frau nach einem Streit mit einer Schreckschusspistole bedroht zu haben. Nach dem heftigen Krach lief der Mann zu seinem Auto, holte die Waffe, hielt sie seiner Frau an den Kopf und drohte ihr abzudrücken.
50 Tagessätze à zehn EuroHelmut Scheible, der Verteidiger des Angeklagten, hatte gegen den Strafbefehl vom 26. Oktober Einspruch eingelegt. Dieser lautete auf 50 Tagessätze à 20 Euro. In der Verhandlung gestern ging es nicht um den Sachverhalt, dieser steht fest, es wurde lediglich die Tagessatzhöhe verhandelt. Staatsanwältin Sonja Weber beantragte 50 Tagessätze à zehn Euro. Scheible zeigte sich damit einverstanden.
Richter Bernd Lindner schloss sich den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidiger an. Der Angeklagte wird nun zu einer Geldstrafe in Höhe von 500 Euro verurteilt.
Auf PZ-Anfrage sagte Richter Lindner, er verhandelt etwa einmal im Monat einen Fall, bei dem es um Bedrohung mit einer Waffe geht. „Die Art der Waffen unterscheiden sich“, erläuterte Lindner. Bei Jüngeren seien Schlagringe beliebt. Ältere Täter würden eher Schreckschusswaffen oder Messer benutzen. Wenn großkalibrige Waffen zum Einsatz kämen, werde der Fall in Pforzheim vor dem Schöffengericht verhandelt. „Wenn es zu einer Bedrohung mit Waffengewalt kommt, steckt meiner Erfahrung nach oft ein Beziehungsdrama dahinter“, schildert Lindner. Bei Jugendlichen sei es momentan „chic“ Waffen mit sich zu tragen. „Das sind wohl ängstliche Menschen mit mangelndem Selbstbewusstsein“, mutmaßt er. Es müsse aber eine Trennung erfolgen, zwischen dem Besitz und dem Führen einer Waffe, erläutert Lindner am Beispiel eines Erbfalles. Es gibt einige, die haben mal eine Waffe geerbt und die liegt nun auf dem Speicher herum, würden solche Leute die Waffe aber mit sich tragen, wäre dies strafbar. Sportschützen beispielsweise dürfen ihre Waffe auch führen, wenn sie gerade vom Training kommen.