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23. Februar: Gericht hebt Fackelverbot auf
PFORZHEIM. Gegen die heutige Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe zur Fackelmahnwache des rechtsradikalen Freundeskreises „Ein Herz für Deutschland“ e.V. legt die Stadt Pforzheim beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschwerde ein. In seiner Eilentscheidung hatte das Verwaltungsgericht Karlsruhe das Fackelverbot aufgehoben, das die Stadt Pforzheim für die sogenannte Mahnwache des rechtsradikalen Vereins am 23. Februar auf dem Wartberg verfügt hatte.
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