Karlsruhe. Motorradwesten der «Hells Angels» dürfen während einer Gerichtsverhandlung verboten werden. Wie das Bundesverfassungsgericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss entschied, verstößt ein Verbot der sogenannten Kutten für Zuschauer eines Strafprozesses nicht gegen den Grundsatz der öffentlichen Verhandlung und auch nicht gegen das Recht auf ein faires Strafverfahren (Az. 2 BvR 2405/11).
Zum Artikel: Verfassungsgericht: "Hells Angels"-Kutten dürfen vor Gericht verboten werden



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