KARLSRUHE. Der ehemalige Chef des viertgrößten deutschen Energiekonzerns EnBW, Utz Claassen, hat vor dem Landgericht Karlsruhe Klage gegen die Einstellung der Zahlung von Übergangsgeld durch die EnBW eingereicht. Dies sagte ein Gerichtssprecher am Donnerstag auf ddp-Anfrage.
Die Sache befinde sich derzeit noch im schriftlichen Verfahren, einen Termin für eine mündliche Verhandlung gebe es bislang nicht. Nach Angaben von EnBW-Sprecher Ulrich Schröder hatte Claassen, der im Herbst 2007 als EnBW-Chef ausschied, Anspruch auf Übergangsgeld in Höhe von knapp 400 000 Euro. Die EnBW habe aber die Zahlungen zum Jahresbeginn 2009 eingestellt. Hintergrund sei die Beratungstätigkeit des 45-jährigen Claassen beim US-Finanzinvestor Cerberus. Damit sei der „Rechtsgrund“ für die Zahlung des Übergangsgeldes „entfallen“, sagte der EnBW-Sprecher, der damit einen Bericht der „Financial Times Deutschland“ (Donnerstagausgabe) bestätigte. Schröder verwies zur Begründung auf eine entsprechende Passage des EnBW-Geschäftsberichts 2007. Darin heißt es: „Mit Wirkung vom 1. Mai 2008 hat Prof. Dr. Claassen Anspruch auf Übergangsgeld entsprechend den dienstvertraglichen Regelungen. Dieses beträgt höchstens 398 000 Euro pro Jahr, sofern es nicht zur Anrechnung von anderweitigen Bezügen kommt.“ Claassen mache jedoch „keine konkreten Angaben“ über die Höhe seiner neuen Vergütung bei Cerberus, betonte Schröder. ddp



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