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  1. #1
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    PFORZHEIM. Die antisemitische Hetze einer Gruppe von Gymnasiasten in Pforzheim gegen einen jüdischen Mitschüler Ende vergangenen Jahres bleibt straffrei. Die Beweise gegen die beiden angeklagten Gymnasiasten reichten nicht aus, sagte ein Sprecher des Gerichts am Donnerstag. Sie wurden vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen.

    Die Aussagen der elf Zeugen seien widersprüchlich gewesen. Einige hätten die Schüler belastet, andere entlastet.

    Die Staatsanwaltschaft habe daraufhin die Verurteilung eines Angeklagten beantragt, im anderen Fall habe sie auf Freispruch plädiert. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die beiden inzwischen 18 Jahre alten Angeklagten sollen am zweiten Weihnachtfeiertag 2008 vor dem Haus eines jüdischen Mitschülers rassistische Parolen skandiert haben. Weil sie zum Tatzeitpunkt erst 17 Jahre und damit nicht volljährig waren, war die Verhandlung nicht öffentlich.

    Als bewiesen gilt laut Gerichtssprecher: Am 26. Dezember 2008 standen bis zu zehn Jugendliche vor dem Haus des damals 17-jährigen Mitschülers. Sie skandierten rassistische Parolen, Feuerwerkskörper wurden abgeschossen. „Die Angeklagten waren auch vor Ort“, erklärte der Sprecher. „Der Vorfall konnte ihnen aber nicht konkret zugeordnet werden.“ Es war zunächst offen, ob die Staatsanwaltschaft das Urteil akzeptiert.

    Ihren bisherigen Ermittlungen zufolge waren fünf Jugendliche im Alter von heute 17 und 18 Jahren an der Tat beteiligt. Neben den beiden nun freigesprochenen Schülern mussten sich drei wegen Sachbeschädigung und Beleidigung verantworten. Ihre Verfahren wurden vom Jugendrichter gegen die Auflage von Geldbußen und Arbeitsstunden eingestellt, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Pforzheim.

    Einer der fünf Beteiligten hatte die Vorwürfe nach der Attacke eingeräumt. Er soll auch Kontakte zur rechtsextremen Gruppierung „Heidnischer Sturm Pforzheim“ gehabt haben. Mindestens zwei der Schüler wurden inzwischen vom Pforzheimer Kepler-Gymnasium ausgeschlossen, ein weiterer wurde nach der nächtlichen Hetzaktion abgemeldet. Auch der von den Jugendlichen diffamierte Schüler hat das Gymnasium inzwischen verlassen. dpa

  2. #2
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    Glückwunsch!

  3. #3
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    Daß die Sache vor Gericht kam reicht völlig aus als Abschreckung.
    Es ist ja auch genug durch die Zeitung gegeistert, für die Beteiligten sicher sehr unangenehm und denkwürdig!
    Man soll ja nicht päpstlicher als der Papst sein und wenn alle Delikte so verfolgt würden, wäre es schon gut.

  4. #4
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    Zitat Zitat von persox Beitrag anzeigen
    Ein Armutszeugnis.
    Sind Sie nicht der der sagt unsere Gesetze sind wie sie sind und wem es nicht passt ist im falschen Land???





    Zitat Zitat von persox Beitrag anzeigen
    Sehen Sie - und darum bin ich heilfroh, dass Menschen, die Gesetze machen und den Staat organisieren, nicht so denken, wie so manch Forumsschreiber hier.
    Geändert von oetzi (05.11.2009 um 15:09 Uhr)

  5. #5
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    Richtig so...

  6. #6
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    Manche Leute hätten die Schüler am liebsten gesteinigt. Auch auf Verdacht. Hauptsache es hätte Rechte erwischt.


    Ist schon sehr befremdlich das Ganze.

  7. #7
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    Rassistische Äusserungen, gleich welcher Art und Coleur, sind zu verdammen. Das muss für alle in - und ausländischen Bürger gelten, die hier in Deutschland wohnen und leben, wohlgemerkt für alle. Als früherer Elternbeirat habe ich da vieles und natürlich auch gegenseitig initiiertes erlebt, was sicherlich nichts entschuldigen, aber die Sittuation hier in Lande realistsich darstellen soll. Ich habe leider kein Rezept für ein immer friedvolles Miteinander, gerade unter den Jugendlichen.

  8. #8
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    Standard Erschwerend?

    Erschwerend und vermeintlich erhärtend war noch hinzugekommen, dass Jens K. in einer Kneipe in der Nordstadt einmal mit Mitgliedern des rechtsextremistischen „Heidnischen Sturms Pforzheim“ Kontakt gehabt hat.


    ahja . . . also wird jeder der mit denen mal i-wann etwas zu tun hatte sofort als nazi vor gericht abgestempelt oder wie sehe ich das?

    sagt man mal jemanden vom HSP hallo und 5min später zu einem Ausländischen Mitbürger etwas abfälliges wird man sofort wegen sowas vor gericht gezerrt ...

    kann diese aussage kein bisschen nachvollziehn vorallem weil es ja nur EINMAL war

  9. #9
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    wenn das arme, familiär unbedeutende Hauptschüler gewesen wären....
    wären die auch so "gut" verteidigt worden???

  10. #10
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    Blinzeln

    Antisemitismus, Rechtsradikalismus und Volksverhetzung (siehe erster Satz PZ-Bericht) waren keine Anklagepunkte.

    Die Anklage lautete auf Sachbeschädigung und Beleidigung (kommt viel später im Bericht).

    Von diesen Punkten wurden die Angeklagten -mangels Beweise- freigesprochen.

    Ohne das große öffentliche Interesse, hervorgerufen durch die mehrfache PZ-Berichterstattung, so meine Meinung, wäre es zu keiner Anklageerhebung gekommen.

    In Deutschland sollte es eigentlich so sein, dass ich dann verurteilt werde, wenn mir Straftaten zweifelsfrei nachgewiesen werden.
    Die Zeiten in denen eine politische Gesinnung ausschlaggebend für eine Verurteilung ist sind vorbei.

    Eins ist allerdings richtig: Eine Sauerei im Umgang mit einem Mitschüler war es.
    Hier hat -der- Redakteur -ausnahmsweise- meine -Zustimmung-.

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