PFORZHEIM. Die Stadt Pforzheim sieht ihre Chancen in einer möglichen gerichtlichen Auseinandersetzung mit der Deutschen Bank wegen der Spread Ladder Geschäfte und ihrer Folgen steigen. „Das birgt ein gutes Stück Hoffnung“, so der städtische Pressesprecher Michael Strohmayer nach Rücksprache mit seinem Chef, Oberbürgermeister Gert Hager, zur PZ. Grund ist ein neues Urteil.
Im Rechtsstreit um solch riskante Zinswetten hat die Deutsche Bank erstmals vor einem Oberlandesgericht (OLG) eine Niederlage einstecken müssen. Das OLG Stuttgart verurteilte die Bank zur Zahlung von mehr als 1,5 Millionen Euro Schadenersatz an ein großes mittelständisches Unternehmen, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte (Urteil vom 26. Februar 2010, Az.: 9 U 164/08). Revision wurde nicht zugelassen; der Frankfurter Dax-Konzern kündigte aber an, Rechtsmittel beim Bundesgerichtshof (BGH) einzulegen. Der PZ gegenüber teilte das Bankhaus mit, es halte das Urteol für falsch. Fünf weitere OLG hätten genau anders herum entschieden.
Das Urteil, das derzeit im Rechtsamt aufmerksam geprüft werde, habe Zufriedenheit im Pforzheimer Rathaus ausgelöst, so Pressesprecher Strohmayer. Insbesondere deshalb, weil das Oberlandesgericht dem klagenden mittelständischen Unternehmen in vollem Umfang Recht gegeben habe.
eben, Herr Strohmayer, mittelständischen Unternehmen wurde Recht gegeben.
Das Rathaus ist aber öffentliche Verwaltung und das Derivate-Spiel wurde entgegen dem Gemeinderecht ausgeübt.
Ich seh black!!!
Mir schmeckt das Ganze auch nicht. Natürlich ist OB Hager in der Pflicht - notfalls auch über ein Gerichtsverfahren - für die Stadt das Beste Ergebnis zu erreichen. Alle Bürger Pforzheims könnten dann froh sein, falls die Stadt ein solches gewinnen würde; schließlich hätte man dann wieder 60+ Mio. € gugemacht. Andererseits frage ich mich, welche Folgen ein solcher Sieg für die ehem. Verantwortlichen auf städtischer Seite haben würde. Augenstein und Weishaar hätten dann doch die Bestätigung, dass sie nur Opfer gewesen seien und wären rehabilitiert; an einer weiteren Strafverfolgung der beiden bestünde dann wohl ebenfalls kein Interesse mehr. Das wäre in meinen Augen ne Sauerei, denn das rechtswidrige Handeln beider Personen ist ja de facto ja erwiesen. Das würde nur wieder die Vorurteile bestätigen, dass die Verantwortlichen in der Politik eben gleicher als gleich sind. Mach das mal den Bürgern draußen klar....
Bei einer Anklage steht ein Streitwert von ca. 70 Millionen Euro zu Buche, deren Anlage von zumindest einer ausgebildeten Beamtin oder Angestellten des Öffentlichen Dienstes durchführt wurde.
Frau Augenstein könnte man vorwerfen, dass sie ebenfalls als ausgebildete, aber ehemalige Abteilungsleiterin des Finanzamtes über manche Tücken des Finanzgeschäftes Bescheid hätte wissen können. Auf jeden Fall hatte ihre berufliche Tätigkeit bei ihrer Wahl zur OB wohl keine kleine Rolle gespielt.
Ob in diesem Fall die Richter die alleinige Schuld der Bank zuweisen würde, kann man daher bezweifeln.
Und es ist richtig, dass OB Hager vor der Entscheidung eine kostspielig werdende Anklage nochmals genau überprüft.
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