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  1. #11
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    Zitat Zitat von Einsteiner Beitrag anzeigen
    Nicht zu vergessen (verachten) sind die Kosten, die der Dame durch den KKH-Aufenthalt entstanden sein dürften.

    Als Sahnehäubchen fehlte noch, dass ihr auch die Kosten der Rettungsaktion aufs Auge gedrückt werden, was Gott verhüten möge.
    Aber das wäre dann doch des "Guten" zu viel.
    Die Dame sollte mal die Rechnung mal besser richtig lesen, die Rettung als solches ist kostenlos (es sei denn die Gesetze hätten sich die Letzten 10 Jahre gravierend geändert). Was Kosten verursacht ist das verschließen der Türe, die kann ja schlecht offen bleiben, selbst wenn sie nicht eingeliefert worden wäre. Und das die Türe aufgrund der beschriebenen Lage sicherheitshalber geöffnet worden ist kann man ja nachvollziehen, trotz Telefon, Hausnotruf etc. was eventuell in der Wohnung gewesen ist. Wenn jemand einen Herzinfarkt, Schlaganfall bekommt oder einfach nur stürzt kann das nämlich auch dazu führen das die Person schlichtweg nicht mehr in der Lage ist noch selber um Hilfe zu rufen. Von dem her Lob an die Nachbarin das sie ungewöhnliches auch wahrgenommen hat.
    Und zu dem anderen Fall. Die Feuerwehr muss nicht erst lange rumfragen ob jemand einen Schlüssel hat, und schon gar nicht beim Vermieter der eigentlich gar keinen haben dürfte! Und aus Spass an der Freude mach die Feuerwehr keine Türe auf wenn sie Kontakt zur Person der Wohnung hat, was war denn Inhalt des Gespräches? Darüber läßt sich der Vermieter nicht aus. Und die Pforzheimer Feuerwehr geht schon sehr schonend beim Türe öffnen vor, andere Feuerwehren gehen bei einer angenommen Hilflosen Person in Wohnung gleich mit deutlich schwereren Gerät vor, meist Hydraulische Rettungsgeräte die hinterher nicht nur 500€ Schaden hinterlassen. Wenn es hier also zu einem Schaden gekommen ist dann nicht um den Vermieter zu ärgern, sondern weil es in der Notfallsituation nicht anders ging.

  2. #12
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    Hallo,

    die User ruul, janmg und
    J.Bunsenbrenner sprechen mir aus dem Herzen.

    Das Geschrei einiger "Alles Besser Wisser" hier im Forum hätte ich erleben wollen, wenn es genau anders her um gewesen wäre.
    Ein Lob der Nachbarin, die nicht die Augen und Ohren verschließt, sondern sich um Ihre betagte Nachbarin sorgt.
    Ein Lob auch den Rettungskräften, dass sie gehandelt haben. Besser einmal zu viel gehandelt als einmal zu wenig.


    Gruß vom Chartist

  3. #13
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    Die alte Frau wird doch sicherlich ein Telefon gehabt haben, über welches man sie hätte erreichen können.
    Hier ist eine gutgemeinte Hilfe zur kostenträchtigen Tortur geworden.
    Wenn man jedoch (noch) in der Lage ist, seinen Willen klar zu äussern, MUSS dies vor allen anderen Bedenken Vorrang haben, auch wenn es zum Nachteil einer solchen Aktion führen kann

  4. #14
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    Zitat Zitat von pauka Beitrag anzeigen
    Gründe finden sich immer irgendwelche;
    und wenn der Betreffende diese Gründe von sich weist, ist das mangelnde Einsicht und geradezu der Beweis dafür, das er Hilfe braucht; ein Teufelskreis;
    die Dame kann von Glück sagen, dass sie nicht direkt in die Psychiatrie gebracht wurde,
    dann wäre sie endgültig nicht mehr nachhause gekommen;
    Kurz und prägnant - besser kann man das nicht auf den Punkt bringen.

  5. #15
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    Zitat Zitat von janmg Beitrag anzeigen
    [...]
    einfach mal in einer Internetsuchmaschine die Stichworte "unentdeckt tot in Wohnung Fernseh lief noch eingeben" und dann man die Trefffer ansehen. [...]
    Haben Sie's auch schon mal umgekehrt probiert? Also die Stichworte "ohne Einwilligung/Zustimmung in das Krankenaus/in die Psychatrie verbracht". Die Treffer dürften um einiges höher ausfallen ...

  6. #16
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    Zitat Zitat von mailerin Beitrag anzeigen
    Die alte Frau wird doch sicherlich ein Telefon gehabt haben, über welches man sie hätte erreichen können.
    Hier ist eine gutgemeinte Hilfe zur kostenträchtigen Tortur geworden.
    Wenn man jedoch (noch) in der Lage ist, seinen Willen klar zu äussern, MUSS dies vor allen anderen Bedenken Vorrang haben, auch wenn es zum Nachteil einer solchen Aktion führen kann
    Klar, in Zukunft muss die Feuerwehr erst mal lang die Telefonnummer recherchieren, anrufen ob sich jemand meldet. Wobei, wenn sich niemand meldet, wer sagt denn das dann wirklich jemand in Notlage ist sondern nur keine Lust hat ans Telefon zu gehen. Könnte ja sein. Und ehrlich gesagt ich hab die Nummer meines Nachbarn auch nicht, wenn ich was brauche Klingel ich bei Ihm und rede persönlich mit Ihm.
    Also mal ehrlich, ein wenig wieder zur Realität zurück finden. Wie gesagt, die Feuerwehr öffnet nicht aus lauter Jux eine Türe sondern nur dann wenn sich aufgrund der gegebenen Umstände, also in dem Fall der Aussage der Nachbarin das es ungewöhnlich ist das der Fernseher noch an ist und das Alter der Person, der Verdacht begründet ist das eine Notlage vor liegt. Und dann macht sie sich erst mal auch noch Lautstark bemerkbar bevor das Werkzeug angesetzt wird.

  7. #17
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    Zitat Zitat von Martha Rosentreter Beitrag anzeigen
    Haben Sie's auch schon mal umgekehrt probiert? Also die Stichworte "ohne Einwilligung/Zustimmung in das Krankenaus/in die Psychatrie verbracht". Die Treffer dürften um einiges höher ausfallen ...
    In dem Artikel steht was von einem seelsorgerischen Betreuer, warum braucht die Dame den? Kann es sein das sie doch etwas Hilfe bedürftiger ist als der Artikel so darstellt? Auch der Rettungsdienst transportiert nicht aus langeweile, kann aber auch nicht einfach davon laufen wenn z.b. zweifel in der Fähigkeit der Selbstversorgungsmöglichkeit besteht. Keiner von uns war bei diesem Einsatz dabei, kennt alle Umstände außer das was in dem Artikel steht, hat eine Anamnese, also eine Beurteilung aufgrund gegebener Umstände, gestellt. Aber spinnen wir den Fall doch mal anders, der Rettungsdienst hätte die Dame daheim gelassen und am nächsten Morgen wäre dann der Betreuer gekommen und sie wäre doch, wenn vielleicht auch nur Zufällig weil der Herr meinte es sei Zeit, tot in der Wohnung gelegen. Dann hätte der gute Herr mit Sicherheit auch die Mund ganz weit offen wie es sein kann das sich nicht richtig gekümmert worden ist. Und die Dame kam ins Krankenhaus, nicht in die Psychatrie. Und die haben dann auch gemeint es ist besser mal ein paar Tage zu beobachten. Fassen wir zusammen, Feuerwehr öffnet unnötig die Türe weil es so viel Spass macht, der Rettungsdienst meint dann "wenn wir schon mal da sind nehmen wir einfach mit (so was muss die Polizei dann auch mit tragen) und das Krankenhaus deckt das ganze durch einbehalt der Person. Klingt ein bisschen nach Verschwörungstheorie.

  8. #18
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    Allmählich wird es doch etwas ärgerlich.

    Es dürfte doch wohl Einigkeit darüber herrschen, dass Rettungsdienste und Krankenhäuser kein Interesse haben alte Menschen abzuführen und einzusperren. Deshalb sind kritische Anmerkungen in diese Richtung einfach lächerlich.

    Es dürfte doch auch klar sein dass alle Beteiligten in der guten Absicht agiert haben zu helfen.
    Das sollte man einfach anerkennen und nicht herum mäkeln, dass Hilfe in diesem Fall unangebracht war.

    Es ist offensichtlich, dass einige hier nicht verstehen, dass die alleinige Begründung mit der Willensfreiheit zwar in der Theorie richtig ist, in der Praxis aber zu kurz greift.

    Und die Praxis sieht aus: Wenn durch die Ablehnung der Hilfeleistung nun doch ein gesundheitlicher Schaden eintritt heisst es nicht etwa: selber schuld er/sie wollte es ja nicht anders. Nein es heisst sie als Rettungssanitäter, sie als Arzt konnten das besser einschätzen als der Patient, sie sind ihrer Verantwortung nicht gerecht gewoden und haben fahrlässig gehandelt indem sie dem Patienten einfach seinem Schicksal überliessen.

    Kommt Ihnen, liebe Kritiker, ein solches Gerichtsszeneraio tatsächlich so abwegig vor?

    Und wenn es nicht der Patient selber ist, der hier klagt, dann sicher seine Angehörigen, auch wenn sie sich nur einmal im Jahr um ihre Oma gekümmert haben.

    Und selbstvertändlich würden sich die Gleichen in diesem Forum über unterlassene Hilfeleistung und skandalöses Verhalten von Rettungsdienst und Krankenhäusern aufregen, die auch jetzt Kritik üben.

    Man kann es halt nie recht machen.
    Jetzt aber eine Diskussion vom Zaun zu brechen, als wären alte Menschen in stetiger Gefahr gegen ihren Willen in einer Nacht und Nebel Aktion in ein Krankenhaus verschleppt zu werden ist völlig abwegig und nicht weiter diskussionswürdig.

  9. #19
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    Nochmal, es gibt sogenannte Notfallpiepser, anhand deren die betroffene Person stündlich ein Signal empfängt, dieses gilt es abzustellen, damit der entsprechende Rettungs- oder Seniorenbetreuungsdienst weiß, es ist alles in Ordnung. Wenn sich die Seniorin also nicht stündlich meldet, wird der Rettungsdienst automatisch aktiviert. Insofern weiß ich nicht, was das soll, wenn hier ständig polemisch geschrieben, "Seniorin stundenlang, tagelang, wochenlang, monatelang hilfslos in der Wohnung, gestorben, verwest ...". Das ist m. E. Panikmache pur, soll ggf. unnötige Rettungseinsätze im Nachhinein rechtfertigen und ist deshalb in höchstem Maße unanständig und unter Umständen sogar moralisch verwerflich.

    Das ist sicherlich ein schmaler Grat über den wir hier reden. Dennoch müßten gerade die Angehörigen der Rettungsdienste dies eigentlich besser wissen.

  10. #20
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    weg mit dem "P" !
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    Im Land der Mitläufer und Weggucker gibt es immer noch Leute, die mal wenigstens zum Telefon greifen.
    Geht nicht.
    Nehme an, die wohlmeinende Nachbarin bekommt eine Klage an den Hals.
    Richtig wäre natürlich weggucken bis Verwesungsgeruch einen Grund zur Miietminderung liefert
    (Dimap 6.9.12) SONNTAGSFRAGE :
    37% CDU, 30% SPD, 13% Grüne,6% Piraten,4% FDP,6% SED
    Stundenlohn für Hartz-IV-Empfänger verdoppeln!

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