STUTTGART. Die Täter sind verurteilt: Das Landgericht Stuttgart hat gestern den brutalen Mord an dem 19-jährigen Schüler Yvan Schneider mit jeweils zehn Jahren Gefängnis für die beiden Hauptangeklagten gesühnt.
Yvans Eltern verschafft das Urteil indes keine Genugtuung. „Gibt es einen Vater, eine Mutter, die mit einer solchen Verurteilung zufrieden wäre? Für Mord, Tötung, Barbarei ist das Jugendstrafrecht absolut ungenügend“, klagt Mutter Fabienne Schneider im Gerichtssaal. Dabei hat das Landgericht zwei Angeklagte zur höchstmöglichen Strafe im Jugendstrafrecht verurteilt: Auf jeweils zehn Jahre lautet das Urteil für einen 18- und einen 19-Jährigen. Eine 17-Jährige bekommt neun Jahre Jugendstrafe – mit Rücksicht auf ihr Alter, wie der Vorsitzende Richter Jürgen Hettich erläutert.
Grausame DetailsAuf die besondere Grausamkeit der Tat verweist Vater Pierre Schneider: Einen Menschen zu erschlagen und seinen Körper anschließend zu zerteilen, sei der „schlimmste Angriff auf die Würde und das Menschsein überhaupt“. Die grausigen Details des Mordes im August 2007 kommen im Prozess zur Sprache: Die 17-Jährige lockt unter einem Vorwand Yvan auf eine Obstwiese in Kernen im Remstal, wenige Kilometer östlich von Stuttgart. Dort prügeln der 18- und der 19- Jährige ihn mit einem Baseballschläger zu Tode. Am Ende springt der 19-Jährige dem Opfer mit beiden Füßen auf den Kopf. Bis zu 20 Minuten hat es einem Sachverständigen zufolge gedauert, bis der Schüler verblutete. Nach dem Mord wird die Leiche mit Axt und Säge in 14 Teile zerstückelt – daran ist ein weiterer Angeklagter im Alter von heute 23 Jahren beteiligt. Er wurde wegen versuchter Strafvereitelung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt. Auch die 17-jährige Jugendliche hilft mit, wischt unter anderem das Blut auf. Die Leichenteile betonieren die Männer in Blumenkübel ein und werfen sie in den Neckar. Den Rumpf des Toten legen sie in einem Wald im Kreis Ludwigsburg ab.
So grausig die Tat ist – die Strafe finden einige Prozessbesucher angemessen: „Ich finde es gerecht. So wie das Gericht das dargelegt hat, ist das schon in Ordnung“, sagt eine 64-Jährige. Andere sind sauer: „Das Urteil hätte viel höher sein müssen“, meint der 73 Jahre alte Ewald Schechinger, der Yvan aus dem Handballverein kannte. Freunde des Opfers hatten vor dem Prozess 17 000 Unterschriften für die Anwendung des Erwachsenenstrafrechts gesammelt.
Dass es in einem solchen Fall kaum ein befriedigendes Urteil gibt, war dem Ehepaar Schneider bewusst. Sie hatten sich vom Prozess eine Erklärung für die quälende Frage erhofft: Warum musste Yvan sterben? Eine Antwort darauf brachte der Prozess nicht. Richter Hettich sieht in der Beziehung zwischen der jungen Frau und dem 19-jährigen Täter sowie in der Freundschaft der drei angeklagten Männer den Schlüssel.
„Krankhafter Eifersuchtswahn“Wegen einer psychischen Krankheit wird der 19-Jährige in ein Krankenhaus eingewiesen – im Urteil ist von einem „krankhaften Eifersuchtswahn“ die Rede. Die 17-Jährige hatte ihrem damaligen Freund erzählt, dass Yvan sie gegen ihren Willen entjungfert habe. Warum sie derart log, ist unklar. Entsprechend vage bleibt Hettich bei seiner Erklärung der Tat: „Es war eine unheilvolle Allianz“.
www.yvanschneider.de



Zitieren
Lesezeichen