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Administrator
Registriert seit: 13.11.2007
Beiträge: 0
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CALW. Ein 16-Jähriger ist am Montagnachmittag in Calw in einer Straßenunterführung zum Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) von anderen Jugendlichen zusammengeschlagen worden. Wie die Polizei erst jetzt mitteilt, musste das jugendliche Opfer zwei Tage stationär in einem Krankenhaus aufgenommen werden.
Am Montag ging der 16-Jährige um 15.15 Uhr von der Marktbrücke durch die Straßenunterführung zum ZOB. Dabei folgten ihm drei etwa 15-jährige Jugendliche. "Aufgrund vorliegender Aussagen wird vermutet, dass es sich um Ausländer handelte", schreibt der Calwer Polizeisprecher Winfried König. Das Trio bewarf den 16-Jährigen zunächst mit kleinen Steinen. In der Unterführung kam es dann zu einer verbalen Auseinandersetzung, nach der der 16-Jährige niedergeschlagen wurde. Er verlor kurzfristig das Bewusstsein. Als er wieder zu sich kam, waren die drei Jungen weg. Der Verletzte ging zunächst nach Hause und von dort in ein Krankenhaus, wo er für zwei Tage stationär aufgenommen wurde. Von den drei jungen Männern ist noch bekannt, dass einer davon vollständig weiß bekleidet gewesen sein soll. Das Polizeirevier Calw bittet telefonisch unter (07051) 161-0 um Zeugenhinweise. pol |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 03.08.2009
Beiträge: 104
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Gut, dass der junge Mann sich nicht gewehrt hat. Sonst hätte er unsere Justiz aber kennengelernt!
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 07.02.2009
Beiträge: 177
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Leute, das war am hellichten Tag! 15:15 Uhr, Montag Nachmittag in Calw!! Die Unterführung liegt mitten in der Stadt!!! Und Calw ist ja jetzt nicht unbedingt ein Kriminalitätsschwerpunkt.
Ich bin entsetzt. |
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#4 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 27.06.2009
Beiträge: 1.299
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Die rechtschaffene Gesellschaft muß noch besser wegschauen, damit solche Überfälle nicht mehr in den Kriminalstatistiken auftauchen....
(purer Zynismus gepaart mit blanker Ironie)
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das Leben ist schön
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 17.07.2008
Beiträge: 2.881
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Zitat:
Und keiner hat ein Handy dabei wobei doch sonst jeder zweite damit rumläuft, als wäre es an der Backe festgewachsen. ![]() Auf Grund der Häfung dieser Vorfälle habe ich mich entschlossen mir jetzt auch so ein Ding anzuschafffen , dann kann ich wenigstens die Polizei zu Hilfe rufen.
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Grüße aus Stein _____________________________________________ Die ultimative Rechtfertigung für alles : Wenn ich es nicht tue tut es ein anderer. *würg* ___________________ Der Link des Monats August und ihre Stimme gegen das unsoziale Sparpaket. Und der Link des Jahres 2010 . ______________________ ... und so mancher Beitrag ist (mir) keine Antwort wert. ![]() |
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Gesperrt
Registriert seit: 20.10.2009
Beiträge: 98
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http://www.spiegel.de/panorama/justi...659320,00.html
Sven G. wurde an einer U-Bahn-Haltestelle von Jugendlichen attackiert, in Notwehr stach er einen Angreifer nieder. Richter schickten ihn deshalb fast vier Jahre ins Gefängnis - doch der Bundesgerichtshof hob die Entscheidung auf. Jetzt wird der Fall neu aufgerollt. Hamburg - Zweimal im Monat dürfen Werner und Christa G. ihren Sohn in der Münchner Justizvollzugsanstalt Stadelheim besuchen. Jeweils 30 Minuten Zeit haben sie dann für ein Gespräch, sitzen dem 31-jährigen Sven an einem langen Tisch gegenüber, umringt von anderen Gefangenen und deren Angehörigen. Auch ein Aufsichtsbeamter ist dabei. Meist ziehen die G.s für Sven Schokolade oder Getränke aus einem der Automaten. Sven G. sitzt seit 19 Monaten in Haft. Seit dem 7. Mai 2009 darf er in der Bibliothek des Gefängnisses arbeiten, die Bücherwägen für die einzelnen Stationen zusammenstellen und Bestellungen sortieren. Rund 35 Stunden pro Woche ist er dort beschäftigt. An seinem Diplom als Informatiker arbeitet er nebenher. Nachts schläft er in einer Einzelzelle. Das Schwurgericht hatte Sven G. am 9. Januar dieses Jahres wegen versuchten Totschlags zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Der gebürtige Münchner war von einer Gruppe Jugendlicher angegriffen worden - und hatte sich heftig gewehrt. Zu heftig, wie das Oberlandesgericht entschied. Es geht um das Recht auf Notwehr - und darum, wo Notwehr endet und das Blatt sich wendet, dass das Opfer einer Gewaltattacke damit rechnen muss, selbst auf der Anklagebank zu landen. Fast einen Monat lang verhandelte das Schwurgericht genau dieses Problem und erklärte mit seinem Urteilsspruch, dass bei der Wahl der Notwehr-Mittel stets die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben muss. "Was schaust du?" Der Informatikstudent Sven G. hatte am 14. März 2008 mit Freunden den Geburtstag seines jüngeren Bruders gefeiert. Auf dem Heimweg trifft die Clique gegen Mitternacht in der Nähe des Münchner U-Bahnhofes Garching auf eine Gruppe junger Serben, die kurz zuvor aus einem Freizeitheim geworfen wurde, weil die jungen Männer dort randaliert hatten. Unter ihnen der sturzbetrunkene Mergim S. Der 17-Jährige war zudem in eine Prügelei mit einem anderen Teenager verwickelt. Ganz offensichtlich ist er auf Krawall aus. Es kommt zu einem Wortwechsel, in dessen Verlauf Mergim S. einen Freund von Sven G. mit einem Fausthieb zu Boden schlägt. Dann wendet er sich Sven G. zu und schnauzt ihn an: "Was schaust du?" Auch Sven G. - 1,85 Meter groß und 95 Kilo schwer - ist nicht mehr nüchtern, 1,8 Promille werden später ermittelt. Mergim S. - 1,75 Meter groß und 20 Kilo leichter als Sven G. - schubst den Älteren und holt aus. "Ich habe in meinem Leben noch nie so viel Angst gehabt", beteuerte Sven G. später vor Gericht. Er habe die Bilder der Münchner U-Bahn-Schläger vor Augen gehabt, die einen wehrlosen Rentner im Dezember 2007 fast zu Tode geprügelt hatten: "Ich habe den Eindruck gehabt, der S. und seine Freunde treten mich zusammen." Sven G., der noch nie zuvor mit dem Gesetz in Konflikt geraten ist, trägt ein kleines Messer an einem Band um den Hals, ein sogenanntes Neck-Knife. Ohne Vorwarnung rammt er Mergim S. das vier Zentimeter lange Messer in den Hals. Der Stich geht knapp an der Halsschlagader vorbei, S. überlebt nur dank sofortiger Notoperation. Zwei Zentimeter weiter und der Teenager wäre tot gewesen. Lediglich mit dem Messer zu drohen habe er nicht in Betracht gezogen, sagte Sven G. später vor Gericht. "Ich glaube nicht, dass das kleine Messerchen abschreckend wirkt. Die hätten mich dann erst recht zusammengeschlagen." Mergim S., ein Amateurfußballer, gab an, er habe seine Profi-Träume wegen der Verletzung begraben müssen und forderte als Nebenkläger 25.000 Euro Schmerzensgeld. Täter und Opfer seien hier vertauscht worden, erklärte Sven G.s Verteidiger zu Beginn des Prozesses. Und auch Sven G. sagte vor Gericht, er fühle sich "nicht als Täter, sondern als Opfer" - eine Aussage, die den Vorsitzenden Richter Manfred Götzl sichtlich empörte. Sven G. revidierte diese Äußerung zwar im Laufe der Verhandlung, doch sie lag wie ein Schatten über dem Verfahren. Wann besteht eine Notwehrlage - wann nicht? Die Urteilsbegründung verdeutlichte, dass die Strafkammer den Studenten nicht als Opfer sah. Der "körperlich deutlich überlegene und zudem bewaffnete" Sven G. habe mit dem Stich "überzogen" gehandelt, erklärte die Kammer. Er habe den Jugendlichen mit keinem Wort gewarnt und auch das Messer so versteckt gehalten, dass dieser es nicht bemerkt habe. Nicht zuletzt habe G. gegen S.' Hals gezielt, nicht gegen dessen Arme oder Beine. "Es gab zwar eine Notwehrlage", so Richter Götzl, doch der Einsatz des Messers sei unverhältnismäßig gewesen. "Sie sind über das zulässige Maß weit hinausgegangen", sagte er direkt an Sven G. gerichtet. Sven G. habe "zielgerichtet" zugestochen, auch sein "überlegtes Verhalten" nach der Tat lasse nicht erkennen, dass er aus Angst gehandelt habe. Denn Sven G. hatte nicht etwa die Polizei informiert oder Hilfe geholt - was möglicherweise sogar als strafbefreiender Rücktritt von der Tat gewertet worden wäre - sondern flüchtete in seine Wohnung. Dort fand die Polizei am Tag nach der blutigen Auseinandersetzung am U-Bahnhof ein Butterfly-Messer, dessen Besitz strafbar ist. Das Argument des Angeklagten, er habe auf S.' Attacke in "panischer Angst" reagiert, ließ die Kammer nicht gelten. Laut Strafgesetzbuch (StGB) wird derjenige nicht bestraft, der "aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken" die Grenze der Notwehr überschreite. Juristen sprechen in einem solchen Fall von einem "intensiven Notwehrexzess". Aus Sicht der Richter gab es dafür im Fall von Sven G. keine Anhaltspunkte. "Ich habe einem Menschen fast das Leben genommen. Das bedaure ich sehr" In der Gesamtschau stuften die Richter die Tat als minder schweren Fall ein. Der Ankläger hatte sogar vier Jahre und sechs Monate gefordert. Die juristische Bewertung ist eindeutig - doch wird sie dem Geschehen, den menschlichen Reaktionen der Beteiligten und insbesondere Sven G.s, wirklich gerecht? Wie rational vermag man Aktion und Folgen gegeneinander abzuwägen, wenn man angegriffen wird? Das Schicksal des Münchner Geschäftsmanns Dominik Brunner, der im September 2009 Schüler vor einer Attacke gewaltbereiter Jugendlicher schützen wollte und das mit dem Leben bezahlte, verleiht dem Fall Sven G. eine neue Brisanz. Sven G.s Anwälte legten Revision gegen das Urteil ein - und der Bundesgerichtshof (BGH) hob die Entscheidung über die Strafhöhe auf. Der 1. Senat des BGH stimmte zwar zu, dass G. sein Notwehrrecht mit dem Messerstich in den Hals eindeutig überschritten hat und zu Recht wegen versuchten Totschlags verurteilt worden ist. Die Bundesrichter befanden aber auch, dass die strafmildernden Umstände zu wenig berücksichtigt wurden. Sven G. hatte sich entschuldigt und dem Opfer 12.500 Euro als Wiedergutmachung gezahlt. "Ich habe einem Menschen fast das Leben genommen", sagte G., "das bedaure ich sehr." Im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs hätte das Schwurgericht diese außergerichtliche Konfliktschlichtung strafmildernd werten müssen. Der BGH sieht auch die Einlassung des Täters nicht genügend gewürdigt, zuerst angegriffen worden zu sein und sich als Opfer gefühlt zu haben. Ab dem 9. November wird der Fall vor der 2. Strafkammer neu aufgerollt. SOCIAL NETWORKS |
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Registriert seit: 16.09.2009
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Erwachsenenstrafrecht ab 14 Jahren sollte angewendet werden können! Wie in anderen Ländern! Gestern habe ich einen Bericht von Jugendgangs in Neu-Köln Berlin gesehen. Da garnichts kindliches mehr. Wir nehmen uns was wir wollen, wir machen die Gesetze der Strasse, die Strasse ist brutal. Vermumt und mit Waffen, auch Schusswaffen, damit waren die Kerle bewaffnet. Ein Polizist sagte aus, dass die Polizei Angst vor diesen Gangs hat. Das ist das Produkt von Sozialhilfeempfängern. So hart wie es ist, aber es ist einfach so!
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Registriert seit: 16.09.2009
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 27.06.2009
Beiträge: 1.299
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Neue bauen ??? Übrigens wünsche ich dem Informatikstudenten viel Glück und ordentliche Richter.... Ich befürchte, das Einzige, was ich an seiner Stelle bedauern würde, sind die 12500 Euro und die Zeit, die ich im Knast verbringen muss Dafür sollte ich mich vielleicht schämen aber die "Kinder" wissen sehr genau was sie tun. Ihre Handlungen sind bewusst und vorsätzlich! Sie finden es coool anderen Menschen weh zu tun, sie "abzuziehen". Es scheint sie auf eine kranke Art zu befriedigen "Opfer" zu "klatschen" Das sind die traurigen Auswüchse eines unkontrollierten Medienapparates der viel zu dauerhaft unseren Nachwuchs mit den übelsten Bildern und den respektlosesten Umgangsformen vertraut macht und sie quasi fast ständig berieselt. Zwischenmenschliche Kommunikationsfähigkeit weicht leider immer mehr den erlernten Showposen - nur eben leider in der Realität! Früher spielten wir als Kinder Winnetou nach... wir "erschossen" uns mit Hilfe von Stöcken (ich hatte sogar einen mit eigenen Schnitzereien verzierten "Henrystutzen") Das dieses Messer zu etwas anderem da sein könnte, als zum Äpfel teilen oder Stöckchen schnitzen wäre uns allen niemals in den Sinn gekommen. Ganz sicher wären wir nicht auf die Idee gekommen uns andere Menschen oder gar uns selbst zu "ritzen" Heute spielen die Kinder "Ghetto" weil sie bereits im Kleinkindalter nicht gelernt haben das Wunden schmerzen und das man respektvoll mit einander umgeht. Das allein geschieht nicht automatisch in dem man Raufereien verhindert und den Kindern lernt sich verbal auseinander zu setzen. Die weniger Sprachbegabten gehen da unter wie ein Sack Blei. Sie erfahren dass sie "Looser" der Gesellschaft sind - und das bereits in der Grundschule oder im Kindergarten. Und da passiert etwas vermeintlich wunderbares.... Sie entdecken ihre körperliche Überlegenheit - noch besser, wenn man sich zusammenrottet.... und irgendwann entläd sich dieser ganze anerzogene nicht auf die harmlose Art ausgetobte Frust. Dazu kommt noch die ständige Motzerei wie schlecht es uns doch allen geht, die Unzufriedenheit, dass nicht jeder einen F50 fahren kann oder Gucci und Armani trägt! Völlig realitätsfremd und lieblos - so einfach macht man aus liebesuchenden Kindern kalte Monster Ich habe ein Handy @Einsteiner... ein Handy und leider auch wieder GS-Gas in der Jacken/- oder Hosentasche Manchmal wünsche ich mir private Sicherheitsdienste auf unsere Straßen.... und zwar Leute, die sich auch mal wehren dürfen, wenn sie angegriffen werden
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das Leben ist schön
Geändert von Else (07.11.2009 um 09:01 Uhr) |
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#10 |
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Gesperrt
Registriert seit: 16.09.2009
Beiträge: 330
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wenn die kriminalität der Jungen so weitergeht, dann müssen Gefängnisse her. Am Besten, man überdacht ein Bundesland und ich würde viel schneller ausweisen und würde auch das Erlangen der deutsche Staatsangehörigkeit extrem erschweren. Wenn ich überall diese Berichte sehe und mir ausmale, dass die Kinder der Armen immer mehr Arme zur Folge hat, dann bekomme ich es mit der Angst. Wie schützt man sich in dieser Welt gegen diese Menschen???
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