

Opfer sollten sich wehren. Nachstellung ist seit 2007 in Deutschland strafbar. „Stalking-Opfer sollten sich frühzeitig an die Polizei wenden“, rät Eva Wiedemann von der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes in Stuttgart. Am besten ist es, das Verhalten des Stalkers aufzuschreiben, rät Wiedemann. „SMS des Stalkers, Briefe oder Anrufe auf einem Anrufbeantworter sollten ebenfalls abgespeichert und gesammelt werden.“ Wichtig ist, dass die belästigte Person dem anderen klar macht, dass der Kontakt unerwünscht ist.
Claudia Meng von der Deutschen Stalking-Opferhilfe in München empfiehlt, nach dem Besuch bei der Polizei einen Antrag gemäß des Gewaltschutzgesetzes zu stellen. Das zuständige Familiengericht kann dem Stalker dann verbieten, die Wohnung des Opfers zu betreten oder sich dieser in einem bestimmten Umkreis zu nähern.Stalking-Opfer sollten offensiv mit ihrer Situation umgehen und ihr persönliches Umfeld informieren. „Öffentlichkeit kann schützen“, so Wiedemann. tmn





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