
Hamburg. Die Stadt Hamburg darf vom Baukonzern Hochtief grundsätzlich Schadensersatz für die Bauzeitverlängerung an der Elbphilharmonie einklagen. Das entschied das Landgericht Hamburg nur einen Tag nach dem Auftritt des ehemaligen Bürgermeisters Ole von Beust (CDU) vor dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss der Bürgerschaft. Von Beust hatte zwar die politische Verantwortung für Probleme beim Bau des Jahrhundertbauwerks übernommen, gleichzeitig aber jede Schuld von sich gewiesen. „Einen Schuldvorwurf lasse ich nicht gelten“, sagte der 56-Jährige.
Die Elbphilharmonie gilt als Lieblingsprojekt des CDU-Politikers, der von 2001 bis 2010 Bürgermeister der Stadt war. „Ich bedaure es, dass die Schwierigkeiten, Verzögerungen, Kostensteigerungen und Verhandlungen über weitere Kostensteigerungen die richtige Entscheidung negativ belasten“, sagte von Beust.
Das Landgericht wies gestern zwei weitere Anträge der Stadt ab: Weder über einen Anspruch von Hochtief auf Bauzeitverlängerung noch über den Anspruch der Stadt auf die Fertigstellung des Konzerthauses bis Februar 2012 werde die Kammer entscheiden, sagte der Vorsitzende Richter. „Es hat hier niemand wesentlich verloren oder gewonnen“, erklärte er weiter.
Der Vorsitzende der Realisierungsgesellschaft Elbphilharmonie, Heribert Leutner, interpretierte das Ergebnis der Verhandlung positiv: Die Stadt habe gute Chancen auf Schadensersatz. Hochtief kündigte an, vor Gericht darzulegen, dass das Bauunternehmen nicht für die Verzögerungen verantwortlich sei. Zunächst sollte die Elbphilharmonie die Steuerzahler 77 Millionen Euro kosten, jetzt sind des 323,5 Millionen. dpa





Das lesen Abonnenten am Donnerstag exklusiv in Ihrer "Pforzheimer Zeitung":