

ENZKREIS/PFORZHEIM. Im Internet bahnte sich der Kontakt an – ein 15-Jähriger suchte offenbar Informationen über Homosexualität. Doch dann traf sich der Jugendliche aus dem Enzkreis mit dem Mann, der die Webseite eingerichtet hatte. Sie verbrachten eine Nacht miteinander. Jetzt muss sich der 34-jährige Mann aus dem Enzkreis wegen Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs des Jungen vor der Auswärtigen Großen Strafkammer des Landgerichts Karlsruhe verantworten.
Der einschlägig vorbestrafte Angeklagte war schon 2004 wegen schweren sexuellen Missbrauchs zu einer fünfeinhalbjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Da er sich nach Verbüßung der Haftstrafe nicht an die Weisung hielt, keinerlei Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen, wirft Oberstaatsanwältin Gabriele Gugau dem Mann auch Missachtung der Führungsaufsicht vor.
Schuld bestritten
Hauptanklagepunkt ist allerdings die Vergewaltigung des Jungen, zu der es im November des vergangenen Jahres gekommen sein soll. „Es war einvernehmlicher Geschlechtsverkehr“, wehrte der Angeklagte am ersten des auf vier Verhandlungstage angesetzten Strafprozesses eine Schuld von sich. Erst kurz vor dem sexuellen Kontakt hätten sich der Angeklagte und das mutmaßliche Opfer auf einer Internetseite kennengelernt, die von dem 34-Jährigen als Forum zum Austausch über das Thema Homosexualität eingerichtet worden war. Der Junge habe ihm geschrieben, dass er Erfahrungen sammeln wollte, sagte der Angeklagte. Der Junge hätte ihn dann gebeten habe, ihm beim Entfernen von Filmen zu helfen, die ein angeblicher Freund ins Internet gestellt hatte.
Ein zweiter Hilferuf sei gefolgt: Der 15-Jährige war zu Hause von seiner Mutter rausgeschmissen worden und hatte sich aus Bayern auf den Weg nach Stuttgart gemacht, um auf dem dortigen Bahnhof seinen neuen Internetfreund zu treffen. Nach ersten Umarmungen und zärtlichen Berührungen, so der 34-Jährige, seien sie in einen Landgasthof gegangen und hätten die Nacht zusammen verbracht. Am Folgetag sei die Mutter des Jungen bewegt worden, den Jungen wieder daheim aufzunehmen. „Dem tränenreichen Abschied“, so der Angeklagte, sollen weitere Treffen – allerdings ohne sexuelle Handlungen – gefolgt sein. Seit Januar sitzt der Mann nun in Untersuchungshaft.
Mit der Zeugenvernehmung des mutmaßlichen Opfers wird Hermann Meyer, Vorsitzender Richter am Landgericht Karlsruhe, den Strafprozess am Mittwoch, 20. Juli, 9 Uhr, fortsetzen. Michael Block






Das lesen Abonnenten am Dienstag in Ihrer "Pforzheimer Zeitung":





Leserkommentare (8)
Mehr KommentareKlingt doch sehr bekannt... mehr...
[QUOTE=Hasso M;87787]Klingt doch sehr bekannt...[/QUOTE] Klären Sie die Dummen doch auf. (gerne per PM) mehr...
Ah ja... natürlich ganz wichtig, dass der Kontakt im Internet angebahnt wurde, sogar als Headline im Flash. Kleine Frage an die Redaktion: Welcher umgeschulte Print-Journalist macht bei euch die Headlines? Der müsste ja fast im Rentenalter sein? mehr...