

PFORZHEIM/KARLSRUHE. Der Pulverdampf nach dem Schuss vor den Bug der Deutschen Bank hat sich etwas verzogen. Nun blicken die Beteiligten von Karlsruhe nach Frankfurt. Dort hat der Branchen-Primus seinen Hauptsitz. In der „Residenz des Rechts“ fiel das bahnbrechende Urteil: Höchstinstanzlich bekam die Deutsche Bank attestiert, sie habe ihre Kunden bei hochriskanten und komplexen Anlage-Geschäften, so genannten Spread Ladder Swaps, nicht ausreichend beraten und den so genannten „negativen Marktwert“ von vier Prozent der Bezugssumme verschwiegen.
„Und zwar in jedem mir bekannten Fall“, sagt Professor Norbert Gross, beim Bundesgerichtshof (BGH) zugelassener Rechtsanwalt mit höchstem Renommee in Justizkreisen. Er vertrat nicht nur den hessischen Mittelständler, der als erster die Deutsche Bank in die Knie und zur Zahlung einer Schadenersatzsumme von 540 000 Euro zwang („David gegen Goliath“, so das „heute journal“ am Dienstag). Gross vertritt auch die Stadtwerke Pforzheim (SWP). Es geht um vier Millionen Euro, die die SWP als Schadenersatz zurückhaben wollen. Gross spricht von einem „Leiturteil“, das auch für die Kommunen richtungweisend sein könnte. Rund 200 Städte und Gemeinden hatten beim Branchen-Primus Swap-Geschäfte getätigt und sehen sich geprellt. Allerdings ist noch kein einziger Fall beim BGH gelandet. Doch das wird kommen. Und dann wird auch eine Rolle spielen, ob die Bürgermeister und Kämmerer an eine solide „Zinsoptimierung“ angesichts ihrer Schuldenberge (wie im Fall Pforzheim) dachten oder vielleicht an den schnellen Reichtum der Kommune in den Zeiten vor dem Wirtschafts-Crash. Oder ob sie wussten, dass die Sache mit den Swaps ein hohes Risiko war und damit nicht gedeckt von der Gemeindeordnung („Spekulationsverbot“). Der Pforzheimer Sonderfall besteht auch darin, dass die Stadt es mit zwei Banken zu tun hat: Mit der Deutschen Bank steht man in Verhandlungen, behält sich aber rechtliche Schritte vor. Immerhin macht man das Kreditinstitut dafür verantwortlich, dass die Bank zu Zeiten von Oberbürgermeisterin Christel Augenstein und Kämmerin Susanne Weishaar nicht nur mangelhaft beraten, sondern auch um das Spekulationsverbot gewusst habe – und die Geschäfte damit unwirksam seien.
Gegen die zweite Bank, J.P. Morgan, ist eine Klage anhängig. Mit der hatten Augenstein und Weishaar sogenannte Spiegel-Geschäfte abgeschlossen. Auch das ging schief. Die Stadt musste 57 Millionen Euro bezahlen und will zumindest einen Teil des Geldes zurück.
Die SWP haben es nur mit einem Gegner zu tun. Der hat nun vier Möglichkeiten: eine mündliche Verhandlung – mit dem Risiko, so zu scheitern wie am Dienstag. „Ich bezweifle, ob es im Interesse der Deutschen Bank liegen kann, alle paar Wochen Negativ-Schlagzeilen zu machen“, sagt Gross. Er zeigt die anderen Möglichkeiten auf: Die Bank einigt sich mit dem Kunden über eine Schadenersatzsumme – allerdings mit Abschlägen. Kommt für die SWP nach dem BGH-Urteil nicht in Frage. Auch nicht die zweite Variante: ein Anerkenntnisvergleich fast ohne Abschläge. Bleibt Variante drei: Die Bank erkennt die Ansprüche in vollem Umfang an – das wäre wie ein Urteil, allerdings ohne Gründe. Dafür geräuschlos. Umso lauter dürfte man dann bei den Stadtwerken die Sektkorken knallen hören.
Autor: Olaf Lorch-Gerstenmaier





Das lesen Abonnenten am Donnerstag exklusiv in Ihrer "Pforzheimer Zeitung":
Leserkommentare (3)
Mehr KommentareBei Erfolg vor Gericht kann es sicher keine Rehabilitierung von Frau Augenstein geben, oder? auch keine stillschweigende! mehr...
Kleine Korrektur: Die Stadt MUSSTE NICHT die 57 Mio zahlen. Sie schätzte das Risiko eines weiterlaufenden Vertrages noch höher (zu hoch!) ein. Frau Augenstein und ihrer Kämmerin jedoch könnte dieses Urteil eine Aufhebung der Ermittlungen bedeuten, sind sind auf jeden fall ungenügend und faksch beraten worden.:o mehr...