

Gegen den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch, wird wegen Beihilfe zum sexuellem Missbrauch von Kindern ermittelt. Der Erzdiözese Freiburg soll bekannt gewesen sein, dass es im Kloster Birnau am Bodensee zu sexuellen Übergriffen durch einen Pater gekommen sei, bestätigte die Freiburger Staatsanwaltschaft am Mittwoch Berichte der ARD und des Südkuriers. Zollitsch soll als zuständiger Personalreferent der Erzdiözese im Jahr 1987 veranlasst haben, dass dieser Pater erneut angestellt wurde.
Die Erzdiözese wies die Vorwürfe als unbegründet und „sensationsheischend“ zurück. Disziplinarisch zuständig für den Pater sei zudem eine Zisterzienserabtei bei Bregenz (Österreich).
Die wesentlichen Taten soll der Geistliche im Zuständigkeitsbereich der Konstanzer Staatsanwaltschaft begangen haben. Deshalb haben die Beamten am Bodensee die Ermittlungen übernommen. In Konstanz wird nach Angaben eines Sprechers der dortigen Staatsanwaltschaft seit einiger Zeit wegen Kindesmissbrauchs gegen einen Pater der Wallfahrtskirche Birnau in Uhldingen-Mühlhofen (Bodenseekreis) ermittelt. Die Barock-Basilika Birnau gehört zur Zisterzienserabtei Wettingen-Mehrerau bei Bregenz.
Nach Informationen des SWR soll der heute 69-jährige Pater mehrfach einen damaligen Ministranten missbraucht haben. Das heute 53-jährige Opfer soll auch die Anzeige gegen Zollitsch erstattet haben. Nach einem solchen Vorwurf sei die Behörde zu Ermittlungen verpflichtet, sagte ein Sprecher der Freiburger Staatsanwaltschaft. Beihilfe zum sexuellen Missbrauch wird mit einer Freiheitsstrafe von einem Monat bis zu siebeneinhalb Jahren bestraft - bei Taten ohne Körperkontakt mit bis zu drei Jahren und neun Monaten.
Der 53-Jährige
soll vor allem in den 60erJahren missbraucht worden sein. Das Missbrauchsopfer
hatte sich im Jahr 2006 an die Erzdiözese Freiburg gewandt und ihr vorgeworfen,
den Fall zu vertuschen. Erst nachdem sich der Mann im Zuge der aktuellen
Diskussionen traute, öffentlich Druck auf den einstigen Täter zu machen, sei der
Priester vom Dienst in einer Gemeinde in der Schweiz suspendiert
worden.
Nach Auffassung des 53-Jährigen hätte die Erzdiözese Freiburg
schon 2006 alles daran setzen müssen, dass dem pädophilen Priester der Umgang
mit Kindern verboten wird. Die Diözese habe es aber unterlassen, das Bistum Chur
direkt zu informieren, in dem der Priester weiterhin gewirkt hatte. Die
Richtlinien der Deutschen Bischofskonferenz von 2002 sehen in Verdachtsfällen
eine Informationspflicht vor.
Die Freiburger Erzdiözese widersprach den Vorwürfen gegen Zollitsch: „Der nun verbreitete Verdacht eines strafbaren Verhaltens von Dr. Robert Zollitsch im Zusammenhang mit dem Kloster Birnau entbehrt bereits mangels Zuständigkeit, aber auch in der Sache jeder Grundlage“, heißt es in einer Mitteilung. Zollitsch habe weder von den Vorwürfen gegen den Pater gewusst noch von seinem erneuten Einsatz. Er habe „einen solchen Einsatz schon gar nicht veranlasst“. Dem Erzbistum sei erst seit Ende 2006 bekannt gewesen, dass es in den 60er Jahren einen Fall von sexuellem Missbrauch in der Wallfahrts- und Klosterkirche Birnau gegeben habe.
Als damals zuständiger Personalreferent der Erzdiözese habe Zollitsch „keinesfalls 1987 eine erneute "Anstellung dieses Paters" in Birnau veranlasst“. Es gebe jedoch Hinweise, „dass der beschuldigte Pater erneut zur Klostergemeinschaft des Zisterzienserordens in Birnau gehörte“. Der Orden unterstehe aber einem dort zuständigen Abt, der die Verantwortung trage. Er sei auch allein für die Personalentscheidungen innerhalb seines Territoriums zuständig. Eine solche Gebietsabtei gehöre zu keinem Bistum und sei vollständig unabhängig vom Diözesanbischof.
Die katholische
Reformbewegung „Wir sind Kirche“ forderte Zollitsch auf, umgehend und umfassend
an der Aufklärung der gegen ihn erhobenen Vorwürfe mitzuwirken und die Vorwürfe
nicht als sensationsheischend abzutun. „Zu fragen ist zum Beispiel, ob - wie
seit 1962 vom Vatikan gefordert dieser Missbrauchsfall nicht erst 2006 sondern
bereits damals nach Rom gemeldet wurde. Auch die Verantwortlichkeit des
Zisterzienserordens und das wechselseitige Zusammenwirken sind zu klären“,
teilte die Organisation mit. Es sei nicht auszuschließen, dass auch andere
Bischöfe und Personalverantwortliche nicht angemessen auf Verdachtsfälle
sexualisierter Gewalt reagiert hätten.
Da Zollitsch nach Bekanntwerden der
zahllosen Missbrauchsfälle einen Neuanfang innerhalb der Kirche angekündigt
habe, wäre es zu begrüßen, „wenn auch unabhängig der strafrechtlichen und
kirchenrechtlichen Bewertung lange zurückliegender Vorgänge Bischöfe und
Personalverantwortliche ihre jeweilige moralische Verantwortung übernehmen
würden“.





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Leserkommentare (2)
Mehr KommentareMan sollte doch von dem Beschuldigten verlangen, dass er bei"Gott dem allmächtigen" schwört, dass er nichts damit zu tun hat. Ich würde wetten, dass man den einen oder anderen erwischt, der einen falschen Schwur ablegt. mehr...
tja auch den katholischen geistlichen juckt es unter der kutte. warum also diese regeln der ehelosigkeit ! :D mehr...