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08. Oktober 2008

Beschluss-Korrektur nur schwer möglich

Rein rechtlich gesehen könnte Christel Augenstein es nochmal drauf ankommen lassen. Paragraf 43 der baden-württembergischen Gemeindeordnung ermöglicht es der Pforzheimer Oberbürgermeisterin, einem Beschluss des Gemeinderats zu widersprechen, wenn er ihrer Auffassung nach der Stadt schadet.

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Dann muss das Gremium innerhalb von drei Wochen nach dem ersten Beschluss erneut entscheiden. Ansonsten darf die Oberbürgermeisterin nicht mehr über denselben Antrag abstimmen lassen. Auch eine leicht veränderte Form (also zum Beispiel mit um eine Woche verschobenen verkaufsoffenen Sonntagen) ist in der Regel nicht zulässig. Die Stadträte selbst könnten den gescheiterten Antrag nach einer Sechs-Monats-Frist erneut einbringen, dann wäre es aber für den ersten Sonntagstermin schon zu knapp.

Autor: Marek Klimanski

08.10.2008
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