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Foulspiel mit Nachwirkungen

PFORZHEIM. Das Gerichtsverfahren gegen einen Wasserballer des BSC Pforzheim ist in die zweite Runde gegangen. Vor fünf Monaten war der Spieler vor dem Amtsgericht Pforzheim wegen vorsätzlicher Körperverletzung bereits zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen à 20 Euro (1400 Euro) verurteilt worden.

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Verteidigung und Staatsanwaltschaft hatten gegen das Urteil Berufung eingelegt. Deshalb wurde das Verfahren gestern in Pforzheim als Sitzung des Landgerichts Karlsruhe neu aufgerollt. Ein Ergebnis gibt es noch nicht, weil Richter Andreas Heidrich nach zweieinhalbstündiger Verhandlung das Hauptverfahren unterbrach, um erst noch ein rechtsmedizinisches Gutachten einzuholen.

Dem BSC-Wasserballer wird zur Last gelegt, im vergangenen Jahr bei einem Oberliga-Spiel gegen Nikar Heidelberg seinen Gegenspieler mutwillig verletzt zu haben. Im Verlauf einer im Wasserball üblichen Blockaktion habe der Pforzheimer seinem Kontrahenten im Gerangel einen Kniestoß in den Unterleib versetzt. Für den Betroffenen hatte das weitreichende Folgen. Der Heidelberger musste mit starken Bauchschmerzen ins Krankenhaus eingeliefert werden, wo bei ihm eine Perforation des Dünndarms (Dünndarmriss) diagnostiziert wurde. Eine Notoperation war notwendig. Noch heute leidet der 40-Jährige an den Folgen der Verletzung.

Bei der Berufungsverhandlung wurden erneut mehrere Zeugen vernommen. Ankläger und Staatsanwalt Andreas Schröder ging es vor allem um die Ursachenforschung zum Wie und Warum der Tat. Zwei Teamkollegen des Heidelberger Wasserballers bekräftigten ihre schweren Vorwürfe. Der Pforzheimer dagegen beteuerte standhaft – außer dem offensichtlichen Körperkontakt – nichts von der Verletzung mitbekommen zu haben. Seine Absicht sei es lediglich gewesen, mit einer Rückenkraul-Bewegung plus Beingrätsche wie beim Brustschwimmen von seinem Gegner loszukommen.

Den Zeugen gegenüber soll er sich nach der Aktion aber klar und unmissverständlich mit „Ja – er weiß wofür“ geäußert haben, als die ihn fragten, ob er ihren Kollegen verletzt habe. „Es klang fast so, als ob er stolz auf die Sache gewesen wäre. In meinen Augen hat er damit geprahlt“, fuhr ein Heidelberger Zeuge schweres Geschütz auf. Fakt ist jedoch, dass die Aktion nur von den beiden Beteiligten bis ins Detail geschildert werden konnte. Damit steht Aussage gegen Aussage. Ein rechtsmedizinisches Gutachten soll weiteren Aufschluss über den Tathergang geben und klären, wie die schwere Verletzung entstanden ist. Das Verfahren wird Anfang Oktober fortgesetzt.

Autor: PZ-Mitarbeiter Peter Hepfer

17.09.2008
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