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Grotesker Fall: Im Wörz-Verfahren legen Anklagevertreter Revision ein

Das war natürlich zu erwarten: Erneut muss der Bundesgerichtshof entscheiden, ob ein Freispruch für Harry Wörz Bestand hat oder ob erneut ein Landgericht über Schuld oder Unschuld des angeklagten Birkenfelders entscheiden muss. Sollten die obersten Richter aber wie schon 2005 auch das jüngste Urteil der Mannheimer Richter kassieren, dann wird es grotesk.

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Denn genauer als die Mannheimer Richter wird wohl kein Gericht mehr Vorgänge untersuchen können, die eine Ewigkeit zurück liegen. Dem Ankläger im jüngsten Prozess fiel es schwer zu begründen, warum aus seiner Sicht Wörz schuldig ist.

Seit dem ersten Tag des Wörz-Falls spielt die Staatsanwaltschaft eine unrühmliche Rolle. Sie beantragte, nur Wörz im Knast zu lassen, obwohl die Polizei noch weitere Verdächtige im Visier hatte. In den Strafprozessen 2005 und 2009, die beide mit Freisprüchen endeten, blieben die Staatsanwälte passiv. Dass die Anklagebehörde nun erneut den BGH anruft, der für sie die Kohlen aus dem Feuer holen soll, ist eine Farce. Die Staatsanwaltschaft wird der aufklärerischen Justitia nicht gerecht.

02.11.2009

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