

BIRKENFELD. Knapp fünf Jahre war Harry Wörz im Heimsheimer Knast. 13 Jahre dauerte seine Odyssee durch die Gerichtsinstanzen. Jetzt ist er frei. Für die 1675 Tage im Gefängnis bekommt er als Entschädigung rund 33 500 Euro.
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe beendete im Fall Harry Wörz eine langjährige Prozessspirale. Offen blieb aber die Frage, wie viel Geld der gelernte Bauzeichner aus Gräfenhausen für die vier Jahre und sieben Monate erhält, die er im Heimsheimer Gefängnis verbringen musste. „Darum haben wir uns bisher gar nicht richtig gekümmert“, sagte sein Verteidiger Hubert Gorka, nachdem der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs den Freispruch des Landgerichts Mannheim für seinen Schützling bestätigt hatte (die PZ berichtete darüber).
Gorka und der zweite Wörz-Verteidiger Ralf Neuhaus konzentrierten sich ganz bewusst auf „die alles beherrschende Frage“, ob der BGH einen Schlussstrich unter das schier endlos erscheinende juristische Ringen ziehen würde. Es war auch nicht zu erwarten, dass der Hauptverhandlung am Morgen nur wenige Stunden später gleich das Urteil folgen würde. Als der Vorhang gefallen war, schätzte Gorka die Höhe der Entschädigung für Wörz auf „rund 42 000 Euro“. Armin Nack, Vorsitzender Richter des BGH-Strafsenats, hatte im mündlichen Urteil auch erklärt, dass Wörz eine Haftentschädigung zusteht und „die Kosten für die beiden Pflichtverteidiger im letzten Strafprozess in Mannheim der Staatskasse auferlegt werden“.
Wer zu Unrecht im Gefängnis gesessen ist, kann für jeden Tag als Entschädigung pauschal 25 Euro verlangen. Davon werden allerdings fünf Euro für Essen und Unterbringung abgezogen – so seltsam das erscheinen mag, wenn ein unschuldig Verurteilter wie Harry Wörz am Ende freigesprochen wird. Unter dem Strich kann der 44-Jährige Gräfenhausener mit rund 33 500 Euro rechnen. Diese Summe gilt unter Rechtsanwälten als nicht besonders hoch für den erlittenen Freiheitsentzug.
Viel schwerer wiegt wohl auch das, was Wörz unmittelbar nach dem BGH-Urteil sagte: „Die Polizei und die Justiz haben mir 13 Jahre meines Lebens gestohlen.“ Selbst der Anwalt der Gegenseite, der Pforzheimer Anwalt Michael Schilpp als Vertreter der Familie des Opfers, sparte nicht mit Kritik an der Justiz. „Dass wir drei Jahre auf den zweiten Prozess beim Landgericht Mannheim warten mussten, ist ein Skandal, das war auch Herrn Wörz nicht zumutbar“, sagte Schilpp. Seit gut einem Jahr müssen sich Sonderermittler der Landespolizeidirektion in Karlsruhe durch den Fall wühlen. Sie versuchen herauszukriegen, ob der jetzt verdächtigte Polizist Thomas H. 1997 seine Geliebte, die Ex-Frau von Wörz, töten wollte. BGH-Richter Armin Nack kennt den Wörz-Fall gut. 2006 kippte er den Freispruch und machte Vorgaben für den neuen Prozess. Diesmal machte er erneut keinen Hehl aus seiner Meinung. Die Reaktion des Polizisten sei „nicht plausibel gewesen“, als Kollegen ihn 1997 fast zur gleichen Zeit wie Wörz festnahmen, meinte Nack.
Noch sei der Polizist aber nicht Angeklagter in einem Strafverfahren, sagte Nack. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe, zuständig für die neuen Ermittlungen, hält sich bedeckt. Ein Ende sei noch nicht absehbar.
Autor: PZ-REDAKTEUR RALF STEINERT





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Leserkommentare (30)
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Und das vermeintliche Opfer ? mehr...
[QUOTE=Juno81;65632]Und das vermeintliche Opfer ?[/QUOTE] wen meinen Sie? mehr...