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Massenmörder Breivik zurechnungsfähig: Höchststrafe
Massenmörder Breivik zurechnungsfähig: Höchststrafe.
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Norwegischer Attentäter Breivik ist zurechnungsfähig
Norwegischer Attentäter Breivik ist zurechnungsfähig.
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Massenmörder Breivik zurechnungsfähig: Höchststrafe

Der norwegische Massenmörder Anders Behring Breivik ist vor Gericht für zurechnungsfähig erklärt worden. Die Richter verhängten die Höchststrafe von 21 Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung. Damit muss Breivik die Verantwortung für seine zwei Attentate mit 77 Toten vom vergangenen Sommer übernehmen.

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Bildergalerie: Massenmörder Breivik zurechnungsfähig - Höchststrafe
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Breivik hatte am 22. Juli 2011 zuerst eine Autobombe im Osloer Regierungsviertel gezündet und so acht Menschen getötet. Später hatte er in einem grausamen Blutbad auf der Fjordinsel Utøya 69 meist jugendlichen Sozialdemokraten das Leben genommen.

Der 33-Jährige hatte seine Taten vor Gericht zugegeben, aber keine Reue gezeigt. In seinem Geständnis bezeichnete er die Morde als «grausam, aber notwendig» und nannte als Tatmotiv Hass auf den Islam und die regierenden Sozialdemokraten. Während des gesamten Prozesses hatte sich Breivik vehement gegen eine Einweisung in die Psychiatrie gewehrt.

24.08.2012

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Leserkommentare (89)

Mehr Kommentare
1
Alex Miamorsch | 24.08.2012 | 12:21

Und die Medien tun ihm noch den Gefallen und geben ihm ein Forum indem sie die Bilder zeigen wie er sich in Pose setzt. Wie erbärmlich. Sorry für die Ausdrucksweise. mehr...

2
TheOneOne | 24.08.2012 | 14:30

für so ein Schwein.7,62;Full Metal Jacket mehr...

3
hagen_schiess | 24.08.2012 | 16:54

Die volle Zurechnungsfähigkeit hätte ich ihm bei einem Prozess in den USA gegönnt. So hoffe ich, dass er wenigstens im Knast ein paar Zellengenossen hat, die sich um ihn "kümmern". Da könnte sein Gruß mit geballter Faust eine ganz neue Bedeutung erhalten... Ich stelle mir jetzt noch vor, dass er sich gut führt und vielleicht vorzeitig aus der Haft entlassen wird. Und dass irgendein Oberster Gerichtshof eine Sicherungsverwahrung für unvereinbar mit den Menschenrechten erklärt. Dann wird er ...... mehr...

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