

STUTTGART. Was ist der Unterschied zwischen dem Oktoberfest und dem Cannstatter Wasen? Antwort: In den Festzelten auf dem Wasen darf geraucht werden – in München von 2011 an nicht mehr. Denn Baden-Württemberg wird den Nichtraucherschutz nicht nach dem Beispiel Bayerns verschärfen. Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) lehnt Konsequenzen aus der bayerischen Volksabstimmung für ein umfassendes Rauchverbot in Gaststätten ab.
In der Landespressekonferenz in Stuttgart verwies der Regierungschef gestern auf das baden-württembergische Nichtraucherschutzgesetz, das er einen sehr guten Kompromiss nannte. Er sehe deshalb keinerlei Anlass, etwas zu ändern. Mappus fügte hinzu: „Ich halte nichts davon, Raucher quasi zu verfolgen. Ich möchte, dass Nichtraucher nicht durch Raucher beeinträchtigt werden. Aber ich möchte nicht, dass Raucher staatlicherseits umgewöhnt werden.“
In Baden-Württemberg müssen Gaststätten rauchfrei sein, dürfen aber abgeschlossene Raucherräume einrichten. Rauchen in Einraumkneipen ist erlaubt, wenn der Gastraum nicht größer als 75 Quadratmeter ist und keine zubereiteten Speisen serviert werden. Das Rauchen in Festzelten ist erlaubt.
Die Ausnahmen sind der Opposition im Landtag schon lange ein Dorn im Auge. SPD und Grünen hatten deshalb nach der bayerischen Entscheidung auch für den Südwesten einen „konsequenten Gesundheitsschutz“ durch ein „Rauchverbot ohne Ausnahmen“ gefordert.
Unterdessen peilen die Nikotingegner im Bundestag unter der Ägide des Heidelberger SPD-Abgeordneten Lothar Binding ein bundesweites Rauchverbot in Gaststätten an – auf dem Umweg über die Arbeitsstättenverordnung. Dort könnte ein Schutz der Bedienungen vorm Qualm verankert werden.
Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans (FDP), sieht jedoch „aktuell keine großen Möglichkeiten für eine Regelung auf Bundesebene“. Die Länder hätten ihre eigenen Gesetze, und auf EU-Ebene werde ein verstärkter Nichtraucherschutz der Beschäftigten diskutiert.
Wie Baden-Württemberg so sieht einer dpa-Umfrage zufolge auch kaum ein anderes Bundesland Änderungsbedarf bei seinen Regelungen. Nur Nordrhein-Westfalen zeigte sich offen für eine Neuregelung.
Autor: pz-redakteur andreas fiegel UNd dpa





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