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08. September 2010
Tödlicher Schuss: Hells Angels-Rocker vor Gericht
Symbolbild eines Hells Angel-Anhängers (links). Ein halbes Jahr nach den tödlichen Schüssen auf einen SEK-Beamten beginnt am 14. September in Koblenz der Mordprozess gegen ein Mitglied des Rockerclubs Hells Angels. Rechts im Bild die Trauerfeier des SEK-Beamten.
© dpa

Prozessauftakt: Hells-Angels-Rocker vor Gericht

KOBLENZ. Ohne jede Vorwarnung schoss der Hells-Angels-Rocker durch eine Tür und tötete einen Polizisten. Am heutigen Dienstag muss sich der 44-Jährige in Koblenz wegen Mordes vor Gericht verantworten. Der Fall wird vermutlich die Debatte um Rocker-Kriminalität erneut anheizen. Auch in Pforzheim ist die Rocker-Gruppe kein unbeschriebenes Blatt. Anfang September hatte die Pforzheimer Polzei ein Zusammentreffen zwischen den beiden verfeindeten Rockerbanden MC Gremium und den Hells Angels verhindert.  

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Bildergalerie: Tödlicher Schuss: Hells Angels-Rocker vor Gericht
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Der 44-jährige Angeklagte soll Mitte März ohne jede Vorwarnung aus seinem Haus in Anhausen heraus geschossen haben. Er traf einen Beamten des Spezialeinsatzkommandos (SEK), der Mann starb trotz seiner Schutzweste. Bei der Polizeiaktion sollte eigentlich das Haus des Rockers durchsucht werden.
Als er jemanden vor seiner Tür sah, dachte der Rocker nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft, einen Einbrecher erwischt zu haben. Schon einmal war bei dem Mann eingebrochen worden. Der 44- Jährige feuerte aus kurzer Distanz zweimal durch eine geschlossene Tür, die teilweise verglast war. Eine Kugel traf den Beamten seitlich am Oberkörper und verletzte mehrere Organe. Er verblutete. Die Schüsse hat der Angeklagte zugegeben, zu den Hintergründen schweigt er bislang.

Bildergalerie: Provokation gegen Hells Angels? Sternfahrt von MC Gremium gestoppt
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Die Durchsuchung war Teil umfangreicher Ermittlungen im Rockermilieu. Die Staatsanwaltschaft hat insgesamt elf Männer und Frauen angeklagt, unter anderem wegen räuberischer Erpressung. So soll der 44-Jährige zusammen mit anderen Hells Angels ein früheres Mitglied des Rockerclubs aus dem Westerwald um 7000 Euro erpresst haben. Das Gericht wies jedoch darauf hin, dass es in diesem Prozess nur um die Vorwürfe gegen den 44-Jährigen geht. Zunächst sind elf Verhandlungstage bis Ende November anberaumt.

In Rheinland-Pfalz stehen die Rocker unter verschärfter Beobachtung. Das liegt auch an einer tödlichen Attacke im Milieu, die im Juni 2009 für Aufsehen gesorgt hatte. Damals hatten drei Mitglieder der Hells Angels im Donnersbergkreis einen führenden Kopf der konkurrierenden Outlaws getötet. Zwei von ihnen wurden vom Landgericht Kaiserslautern zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.

Der Landeschef der Gewerkschaft der Polizei, Ernst Scharbach, hatte zur Anklageerhebung im Fall Anhausen gesagt: „Wir sehen mit großer Sorge, dass manche Gruppen in der Lage sind, ganze Gegenden zu terrorisieren.“ Er sieht die Justiz beim Kampf gegen Rockerkriminalität stärker in der Pflicht. Ziel müsse es sein, den Gruppen die Bildung einer kriminellen Vereinigung nachzuweisen, was wiederum ein Verbot erleichtern würde. Das sei aber mit einem größeren Aufwand verbunden, den die Justiz angesichts knapper Ressourcen oftmals scheue.

30.05.2011

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Leserkommentare (4)

Mehr Kommentare
1
El_Motzo | 08.09.2010 | 11:38

Ich sehe woanderst größere Probleme auf uns zukommen,nochwas man soll nicht alles über einen Kamm scheeren,man sollte sich mal mit den Leuten unterhalten,dann gewinnt man vieleicht eine andere Meinung, mehr...

2
Else | 08.09.2010 | 12:06

Ich hoffe, das gibt keinen Showprozess, sondern der Hell sollte so verurteilt werden, wie jeder andere Bürger verurteilt werden würde...... Eine etwas andere Darstellung konnte man in der Bikernews lesen. Da unsere Pressedienste sich ausschließlich auf die Mitteilungen von staatlicher Seite aus verlassen (außer die Klatsch- und Tratschzeitungen, die erfinden immer ganz gerne selber) und sicher auch nicht auf die Idee kommen würden selbst Recherchen zu betreiben befürchte ich eine Art ...... mehr...

3
pforzheimer007 | 08.09.2010 | 13:29

"die polizei will ermächtigt durch einen untesuchungsbefehl ein haus durchsuchen und der bewohnter hält die besucher für einbrecher und ballert mit einem gewehr los..." ein an sich doch völlig normaler vorgang oder? fakt dürfte doch sein, der gute mann, der nunmal angehöriger einer kriminellen vereinigung war hatte offensichtlich angst, vor was + wem auch immer, weil ich halte es für keine normale verhaltensweise, durch eine ungeöffente türe zu ballern + ich hoffe doch auch mal das 99,9% der ...... mehr...

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