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22. Oktober 2009

Urteil des Landgerichts Mannheim im Wörz-Prozess

Nun schon zum zweiten Mal haben die Mannheimer Richter Harry Wörz geglaubt. Doch sein jahrelanger Gang durch die Instanzen ist mit dem gestrigen Urteil noch nicht beendet. Die Eltern des Opfers Andrea Z. wollen ihren Anwalt erneut beauftragen, den Freispruch vor dem Bundesgerichtshof anzufechten.

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Und der BGH stand bisher nicht auf Wörz’ Seite. Heben die obersten Hüter des Rechts jedoch auch dieses Urteil auf, wird aus dem Wörz-Prozess eine groteske Geschichte. Denn die Mannheimer Richter haben diesmal mit hoher Präzision den Kriminalfall unter die Lupe genommen. Genauer kann kein Gericht mehr aufklären.

Die Pforzheimer Staatsanwaltschaft darf jetzt aber nicht warten, bis der BGH vielleicht in einem Jahr befindet, ob der Spruch der Mannheimer Richter wasserdicht ist. Wenn die Ankläger jetzt das Urteil durchlesen, müssen sie sofort entscheiden, ob sie dem Verdacht gegen den Polizisten Thomas H. nachgehen, wie das Richter Rolf Glenz gestern unverhohlen gefordert hat. Die Staatsanwaltschaft muss außerdem prüfen, ob das Alibi, das die Ehefrau ihm gab, noch haltbar ist.
Das Landgericht Mannheim war nahe dran, den Beamten bei der Befragung im Zeugenstand noch im Gerichtssaal festzunehmen. Denn der Polizist hat systematisch den ermittelnden Kripokollegen das wahre Ausmaß der Konflikte mit der Ehefrau, aber auch mit der Geliebten, verschwiegen. Da die Karlsruher Polizei gehörig geschlampt hat, als sie das Haus des Kollegen observierte, führt kein Weg an neuen Ermittlungen gegen einen neuen Hauptverdächtigen vorbei.

22.10.2009

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