
Es bleibt dabei: Die Partie der Fußball-Kreisliga zwischen dem TSV Wimsheim und dem TSV Grunbach wird mit 2:1 für Wimsheim gewertet. Das kuriose „Wind-Eigentor“ des Grunbachers Oliver Wiedemann, das bundesweit Schlagzeilen machte, zählt also. Der Einspruch des TSV Grunbach ist von der Berufungsinstanz abgewiesen worden. Das Verbandsgericht des Badischen Fußballverbandes (BFV) hat dieser Tage das Urteil der Spruchkammer Pforzheim vollinhaltlich bestätigt.
Der TSV Grunbach hatte in seiner Berufung darauf hingewiesen, dass der Schiedsrichter nicht die Wahrheit gesagt habe. Seine Aussage gegenüber Spielern, Trainer und Betreuern auf dem Platz sei eine gänzlich andere gewesen, als die nach der Partie. Das Verbandsgericht hat zusätzlich neutrale Zeugen gehört, die eine andere Auffassung als die des Referees, beinhalten.
Unmissverständlich blieben der Schiedsrichter und sein Assistent aber bei den gemachten Aussagen. Demnach habe Grunbachs Torhüter Alexander Sollner den Ball seines Teamkollegen Oliver Wiedemann noch vor dem Überschreiten der Torlinie berührt.
Es handelt sich also um ein Eigentor und eine unanfechtbare Tatsachen-Entscheidung des Schiedsrichters und um keinen Regelverstoß. Dieser Sachverhalt dürfe vom Verbandsgericht auch in zweiter Instanz nicht anders bewertet werden, teilt der BFV mit. sim/mm





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