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09. Februar 2012

2000 Euro für 22 Jahre alte Pommes

München (dpa) - Eine Kunstgalerie muss für zwei 22 Jahre alte und inzwischen verschollene Pommes 2000 Euro Schadenersatz zahlen. Das Oberlandesgericht München entschied, dass die Galerie ihre Aufbewahrungspflicht verletzt hat. Zwar befasste sich das Gericht nicht mit der Frage, ob die Fritten, die 1990 als Vorlage für ein Objekt in Kreuzform aus feinstem Gold namens «Pommes d'or» dienten, selbst Kunst waren. Aber sie hätten allein deshalb einen wirtschaftlichen Wert: Eine Zeugin habe glaubhaft angegeben, dass sie die Fritten gerne für 2500 Euro gekauft hätte.

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09.02.2012
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