
Karlsruhe (dpa) - Wer muss nach einem Verkehrsunfall für die Gutachterkosten aufkommen, wenn beide Beteiligten eine Mitschuld trifft? Über diese Frage wird der Bundesgerichtshof in Karlsruhe heute verhandeln. Grundsätzlich muss der Unfallverursacher auch die Kosten für einen Gutachter übernehmen. Umstritten ist bislang - auch unter verschiedenen Gerichten - die Frage, wer den Gutachter bezahlt, wenn beide Autofahrer am Unfall schuld sind. Hierzu wird der BGH voraussichtlich Stellung beziehen.





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