
Luxemburg (dpa) - Bei einem annullierten Flug sollen Passagiere besser entschädigt werden. In einem Rechtsgutachten für den Europäischen Gerichtshof schlägt die EuGH-Generalanwältin vor, die Rechte von Verbrauchern zu stärken, falls die Fluggesellschaft sie nicht betreut und unterstützt. So sollen Passagiere neben dem Anspruch auf die Rückzahlung des Flugpreises auch verlangen können, dass die Airline ihre Kosten in angemessener Höhe erstattet, wenn der Flug abgesagt wird und der Kunde sich selbst überlassen bleibt.





Das lesen Abonnenten am Donnerstag exklusiv in Ihrer "Pforzheimer Zeitung":