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Geschockt waren die Kepler-Schüler , als ihnen Rektor Siegbert Sonnenberg mitteilte, was sich ereignet hatte.
Geschockt waren die Kepler-Schüler , als ihnen Rektor Siegbert Sonnenberg mitteilte, was sich ereignet hatte.
© PZ-Archiv

Ausschluss von Kepler-Schülern für gerechtfertigt erklärt

PFORZHEIM/MANNHEIM. In letzter Instanz hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim entschieden: Der Schulausschluss von zwei Schülern am Kepler-Gymnasium ist rechtens. Sie hatten einen Mitschüler übel verhöhnt.

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Der Vorfall an Weihnachten vergangenen Jahres hatte für Schlagzeilen gesorgt: Einige Jugendliche hatten in Niefern-Öschelbronn vor dem Haus, in dem ein 17-jähriger Mitschüler wohnt, nach einer Geburtstagsparty herumgepöbelt. Dass alles wäre kaum der Rede wert gewesen, wäre es nicht zu antisemitischen Parolen gekommen – der Mitschüler ist Jude. Am Kepler-Gymnasium war man entsetzt, ebenso bei der Polizei und der Staatsanwaltschaft. Gleich von mehreren Seiten wurde das Problem in Angriff genommen: Die Polizei ermittelte, stellte gegen sieben Jugendliche Strafanzeigen (Volksverhetzung, Sachbeschädigung, Beleidigung), sprach mit den Familien der Täter. Oberstaatsanwalt Christoph Reichert machte klar, dass man den Anfängen wehren müsse – „demnächst“, so Oberstaatsanwältin Gabi Gugau, würden die Ermittlungen abgeschlossen. Am Kepler-Gymnasium fand ein sonderpädagogischer Tag statt, eine Solidaritätskundgebung von Mitschülern – und nicht nur das: Die Schulkonferenz beschloss, zwei 17-Jährige der Schule zu verweisen – der dritte Tatbeteiligte hatte von sich aus das Handtuch geworfen und fand am Hebel-Gymnasium eine neue schulische Heimat. Die Eltern der beiden verbliebenen Schüler wollten sich mit dem Ausschluss nicht abfinden.

Sie klagten vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe und bekamen Recht – der Ausschluss sei nicht verhältnismäßig, so der Beschluss. Zu einer vollkommen konträren Auffassung ist nun der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim gekommen (Aktenzeichen: 9 S 1077/09 und 1078/09). Das Regierungspräsidium hatte Widerspruch eingelegt. Der VGH bewertete den Vorfall von Weihnachten als „besonders schweres, den Schulfrieden gefährdendes Fehlverhalten“, das den sofortigen Ausschluss aus der Schule ohne vorhergehende mildere Ordnungsmaßnahmen rechtfertigen könne, so die Richter.

Die Ausgrenzung eines missliebigen Schülers sei nicht nur auf die Schule beschränkt gewesen. Vielmehr habe man die Missachtung darüber hinaus gewissermaßen „vor die Tür“ des Opfers getragen – da wurde uriniert, gespuckt, beleidigt und gezündelt.

Neue Schule – neue Chance

Das Urteil dürfte auch die Zustimmung des Gesamtelternbeirats finden. Der hatte seinen Unmut über den Karlsruher Richterspruch geäußert und sich solidarisch mit der Entscheidung der Schulkonferenz gezeigt. Man appellierte an das Regierungspräsidium, sich schützend hinter die Schule zu stellen – was dann auch geschah. Weder Hartmut Wagner, Vorsitzender des Gesamtelternbeirats noch Kepler-Schulleiter Siegbert Sonnenberg waren gestern für eine Stellungnahme zu erreichen.

Die Schüler müssen nach den Sommerferien auf ein anderes Gymnasium wechseln. Der Verwaltungsgerichtshof sieht dies auch als Chance: Dort sei „ein diskriminierungsfreier Neuanfang möglich“.


Autor: Olaf Lorch

30.05.2011

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