

Pforzheim. Auf zwei Ebenen wird der juristische Kampf von Paul S. (Name geändert), 56, gegen seine Widersacher fortgesetzt. Zum einen wehrt er sich per Beschwerde gegen ein Urteil des Amtsgerichts Pforzheim vom Dezember vergangenen Jahres – zehn Monate Haft wegen Beihilfe zur Verbreitung und Besitz von Kinder- und Jugendpornografie – beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.
Zum anderen läuft nicht nur seine Berufung gegen das Urteil bei der Auswärtigen Kleinen Strafkammer des Landgerichts Karlsruhe – auch die Staatsanwaltschaft legte Berufung ein, bestätigte Christoph Reichert, der Leitende Oberstaatsanwalt. Die Anklagebehörde hatte ein Jahr Haft gefordert. Paul S. betrieb eine Webseite, auf der er nach eigenen Angaben News zum Thema Pädophilie (sexuelles Interesse an Jungs vor der Pubertät) publizierte. Doch mit einem Link konnte man auf eine dänische Sperrseite mit Kinderpornos gelangen. Das sei nicht illegal gewesen, sagt S. ol





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