

Pforzheim. Seine rasende Eifersucht hat einen 38 Jahre alten Mann aus Pforzheim um ein Haar ins Gefängnis gebracht. In einer Nacht im November vergangenen Jahres hatte er seiner Ex-Freundin und deren neuem Freund vor ihrem Haus aufgelauert. Bewaffnet war er hierbei mit einem Messer.
Als die beiden dann aus dem Haus kamen, bedrohte der Angeklagte den neuen Freund, schlug ihm mit der Faust ins Gesicht und fügte ihm mit dem Messer eine Stichwunde am linken Oberarm zu. Als die Ex-Freundin den Angreifer von hinten umklammerte, um ihren ehemaligen Freund von seinem Tun abzuhalten und Schlimmeres zu verhindern, verpasste dieser ihr einen Kinnhaken. Am Ende des Verfahrens vor dem Amtsgericht wurde der Mann wegen gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung zu eineinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Autor: Rainer Würth






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Leserkommentare (53)
Mehr KommentareWas passiert eigentlich mit denjenigen, die fälschlicherweise als Gewaltbereit verschrieen werden und es nicht sind? Wird da der Urheber der Aussage mit Bewährungsstrafe belegt? Und wenn der Urheber der Aussage im Staatsdienst steht, was passiert dann..? mehr...
[B]Bewaffnet war er hierbei mit einem Messer.[/B] Er hat also [B]ein Messer[/B] mitgenommen,hat [B]Tötungsabsichten[/B] gehabt als er den beiden auflauerte und erhält trotzdem nur eine [B]Bewährungsstrafe[/B]???:confused::confused: mehr...
Ist doch nur konsequent. Es wird doch heutzutage die Ideologie verbreitet, es gebe keinen freien Willen und somit auch keine Schuldhaftigkeit (besonders linksideologische Menschen frönen dieser gefährlichen Denke). Warum sollte man jemanden bestrafen wollen, wenn es gar keine echte Schuld gibt? Da ist doch "Bewährung" (damit die Betroffenen zeigen können, wie bewährt ihre kriminelle Ader ist) die einzig richtige Konsequenz. Dabei lernen die armen, unschuldigen "Opfer der Gesellschaft" sogar ...... mehr...