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17. September 2012
Juristisches Tauziehen um Hells Angels-Verbot

Hells-Angels-Umfeld: Gericht verurteilt Vater und Sohn

Dass Vater und Sohn auf der Anklagebank sitzen ist ungewöhnlich. Wegen des Handels mit Drogen und des Besitzes einer Schusswaffe sowie einer angeschliffenen Machete mussten sich der 22 Jahre alte Chris P. (Name geändert) – er hatte sich im Umfeld des inzwischen verbotenen Pforzheimer Ablegers der Rockergruppe Hells Angels bewegt – und der 52 Jahre alte Rüdiger P. (Name geändert) vor der Auswärtigen Großen Strafkammer verantworten.

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Durch den Hinweis einer Vertrauensperson, dass beide mit Amphetaminen handeln würden, war die Pforzheimer Kripo auf die Spur der beiden gekommen, so schilderte es einer der ermittelnden Beamten im Zeugenstand.

Aktenordner voller Telefonate

Eine Telefonüberwachung erhärtete den Verdacht schnell. Sein Kollege betonte als Zeuge, dass die Gespräche mit den „Kunden“ konspirativ gewesen seien. Man ahnte aber, um was es ging. So wenn beispielsweise in einem Gespräch der Anrufer gefragt habe, „ob er denn glücklich sein könne?“ und die Antwort darauf „jetzt noch nicht, aber nachher!“ gelautet habe. Die Telefongespräche der beiden füllten allein einen ganzen Aktenordner.

Die von den Angeklagten benutzen Handys waren auf falsche, fiktive Namen angemeldet. Einer der Nachnamen lautete ironischerweise „Ganovski“. In dem weiträumigen Kellerraum – eine ehemalige Werkstatt in einem Fabrikgebäude in Pforzheim – wo Vater und Sohn wohnten, waren sie nicht angemeldet. Die Drogengeschäfte wurden wohl weitgehend dort auch abgewickelt. Nach einer Beschaffungsfahrt ins europäische Ausland wurden die Angeklagten im März dieses Jahres von der Polizei festgenommen und saßen seitdem in Untersuchungshaft.

Länger hinter Gittern

Und so schnell werden sich die Gefängnistore für sie auch nicht wieder öffnen. Dies liegt weniger an der Menge der aufgefundenen Drogen – 153 Gramm Kokain, 43 Gramm Amphetaminsulfat und 113 g Marihuana – als an der funktionstüchtigen und noch dazu geladenen Pistole sowie der angeschliffenen Machete. Beide Waffen fand die Polizei nämlich griffbereit im Eingangsbereich der Wohnung der beiden.

Und so handelte es sich um ein bewaffnetes Handel treiben mit Drogen. Staatsanwalt Marco Mayer forderte für beide Haftstrafen von jeweils vier Jahren und drei Monaten. Deren Anwälte Giuseppe Olivo und Uwe Kirsch plädierten, dass die Strafen jeweils nicht über dreieinhalb Jahren liegen sollten. Der Vorsitzende Richter Hermann Meyer verurteilte Chris und Rüdiger P. am Ende zu jeweils vier Jahren Haft. Waffen müssten nicht am Körper getragen werden, betonte er in seiner Urteilsverkündung. Es genüge, wenn diese sich in Griffweite befinden.

Autor: Rainer Würth

17.09.2012
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