Pforzheim/Mannheim. Ist das im Juni 2011 verhängte Vereinsverbot gegen den lokalen Pforzheimer Ableger der Rocker-Gang „Hells Angels Charter Borderland“ rechtswidrig? Diese juristische Klärung wird noch etwas dauern - denn der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat entschieden, erst mal nicht zu entscheiden. Zunächst sollen zwei Strafverfahren gegen Mitglieder der „Hells“ in Pforzheim und Traunstein abgewartet werden.
Die obersten baden-württembergischen Verwaltungsrichter erhoffen sich vom Ausgang der Verfahren Erkenntnisse darüber, ob die Mitglieder nicht nur als Einzelpersonen Verbrechen begangen haben, sondern ob Zwecke und Tätigkeit des Vereins den Strafgesetzen zuwiderliefen. Denn nur deshalb kann ein Verein als solcher verboten werden. Gegen die Verfügung des Innenministeriums hatten die Anwälte der „Hells Angels“ Klage erhoben. Ihren Eilantrag gegen den Sofortvollzug des Verbots in unmittelbarem Zusammenhang mit der zweiten Groß-Razzia mit Hunderten von Spezialkräften der Polizei hatte der VGH im Januar bereits abgelehnt.
Hells-Angels-Vereinsverbot keinen Bestand?
- Olaf Lorch-Gerstenmaier
