

PFORZHEIM. Seit Jahresbeginn dürfen laut einer verschärften EU-Sicherheitsnorm keine Kinderwagen mehr auf Rolltreppen mitgenommen werden. Aber nicht jede Mutter zeigt sich einsichtig und will den Fahrstuhl benutzen.
PFORZHEIM. Seit Jahresbeginn dürfen laut einer verschärften EU-Sicherheitsnorm keine Kinderwagen mehr auf Rolltreppen mitgenommen werden. Aber nicht jede Mutter zeigt sich einsichtig und will den Fahrstuhl benutzen.
„Wir setzten auf eine Charme-Offensive“, sagt Lothar Blessing, Mitglied der Geschäftsführung bei „Galeria Kaufhof“. „Wenn wir Eltern mit Kinderwagen auf unseren Rolltreppen erblicken, versuchen wir, auf charmante Weise auf die Fahrstuhlnutzung in unserem Hause hinzuweisen“, so Blessing.
Schließlich gehe es darum, Unfälle zu vermeiden, auch wenn das Betreten einer Rolltreppe immer auf eigene Gefahr geschehe. „Wir können selbst bei einem Aufzug-Ausfall immer dafür sorgen, dass unsere Kunden von unten nach oben und wieder zurück kommen, denn notfalls wird der Warenlasten-Aufzug für den Publikumsverkehr zugelassen“, erklärt er. Obwohl es in der Vergangenheit zu keinen Unfällen im Hause „Galeria Kaufhof“ gekommen sei, gebe es schon seit einigen Jahren die Sicherheitsempfehlungen auch in Form eines Piktogramms (grafisches Symbol) an den Rolltreppen.
„Die bisherigen Bild-Hinweise werden jetzt so schnell wie möglich durch das neue offizielle Piktogramm der EU ersetzt werden“, erklärt Blessing, der allerdings Zweifel hat, „ob man jeden Kunden davon überzeugen kann, dass Kinderwagen auf Rolltreppen verboten sind“. Es gebe ja auch die Möglichkeit, dass Mutti oder Papi das Kind auf den Arm nehmen und der andere Partner während des Rolltreppenfahrens den Kinderwagen zu sich nimmt. Aber theoretisch könnte auch der leere Kinderwagen oder Buggy auf der Rolltreppe gefährlich sein, wenn er versehentlich auf die anderen Kunden von oben herunterfalle.
Rolf Spiertz, Geschäftsführer von „C & A“ in Pforzheim und stellvertretender Vorsitzender des örtlichen Einzelhandelsverbandes, betont: „Bei mir rennen Sie offene Türen mit der neuen EU-Sicherheitsnorm ein, denn wir haben unsere Kunden mit Kinderwagen bisher schon darauf hingewiesen, doch lieber einen unserer beiden Fahrstühle zu benutzen.“ Nicht immer würden die höflichen Hinweise auch angenommen. Manchmal ende das sogar in Mitarbeiter-Beschimpfung nach dem Motto: „Ich kann schon selber auf mich aufpassen, da brauche ich keinen, der mir den Weg zum Fahrstuhl weist, denn ich bleibe lieber auf der Rolltreppe.“ Spiertz setzt in solchen Fällen künftig auf mehr Einsicht. Schon jetzt weisen Piktogramme an der Rolltreppe auf die möglichen Gefahren hin, außerdem gibt es Hinweistafeln zu den Fahrstühlen. „Manchmal bleiben auch die beweglichen Vorderräder der neuen Buggy-Generation an der Rolltreppe hängen, ohne dass bisher ein Unfall bei uns passiert ist“, erklärt Spiertz. Diese beweglichen Vorderräder würden sich vor allem am Ende der Rolltreppenfahrt öfter quer stellen und verhakten sich.
Probleme könnte es beim Versicherungsschutz nach Unfällen geben. Denn nur wenn nachgewiesen werden kann, dass nicht der Kinderwagen Unfallursache war, zahlt die Versicherung des Rolltreppenbetreibers. Das Kinderwagen-Verbot gilt nicht nur für Rolltreppen in Kaufhäusern, sondern auch in der Stadt und auf Bahnhöfen. Hintergrund ist die Änderung der europäischen Norm 115 zur Sicherheit von Fahrtreppen an öffentlichen Verkehrsflächen. Günter Horny (59), Sekretär der Rolltreppen-Arbeitsgruppe beim Normenausschuss Maschinenbau, hat an der Verordnung mitgearbeitet. „Ich habe schlimme Unfälle gesehen. In Wien endete kürzlich einer sogar tödlich. Die Regel dient dazu, Leute vor sich selbst zu schützen“, sagt er.
Autor: Roger rosendahl





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