

Zwei junge Männer mussten sich vor dem Jugendschöffengericht verantworten. Sie waren an einer Massenschlägerei auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt Pforzheim beteiligt gewesen. Dabei waren gut zwei Dutzend Häftlinge aufeinander losgegangen.
Die Stimmung zwischen einer Gruppe junger Häftlinge mit kurdischem Hintergrund und einer Gruppe mit russischen Hintergrund muss ziemlich gereizt gewesen sein. Am 9. September letzten Jahres kam es dann im Hof der Justizvollzugsanstalt Pforzheim zur Eskalation.
Ohne Vorwarnung – wie das Video aus der Überwachungskamera zeigt – schlugen und traten rund zwei Dutzend Gefangene aufeinander ein. Dank des beherzten Eingreifens der Wärter wurde Schlimmeres verhindert und die Keilerei auf dem Gefängnishof dauerte weniger als eine Minute.
Wegen gemeinschaftlich begangener „vorsätzlicher Körperverletzung“ mussten sich nun zwei 19 und 21 Jahre alte Männer vor dem Jugendschöffengericht verantworten. Beide wurden aus dem Vollzug vorgeführt, da sie noch mehrjährige Haftstrafen verbüßen.
Die Angeklagten sind geständig. Aufgrund der Videoaufzeichnung und weil seitens der Geschädigten keine Strafanträge gestellt wurden, verzichtete das Gericht darauf, Zeugen zu hören. Auch wenn niemand ernstlich verletzt worden sei, handele es sich um kein Bagatelldelikt, so Staatsanwalt Bernhard Ebinger.
Er warf Murat Z. (Name geändert), der seinem Mitgefangenen einen Kopfstoß und Faustschläge versetzt hatte, vor, die Massenschlägerei ausgelöst zu haben. Er forderte, dessen Haftstrafe von drei Jahren auf vier Jahre und vier Monate zu verlängern. Als Rädelsführer sah Rechtsanwalt Thomas Scherzberg seinen Mandanten jedoch nicht. Er mahnte zu „Augenmaß“ und forderte die Strafe von Murat Z. auf maximal drei Jahre und sechs Monate zu erhöhen.
Für Ahmed P. (Name geändert), der über den Hof gerannt war, um bei der Schlägerei mitzumischen, forderte der Staatsanwalt dessen dreijährige Strafe um zehn Monate zu verlängern. Ahmed P. musste sich neben der Körperverletzung noch für den Besitz von 1,1 Gramm Marihuana verantworten.
Selbiges hatte er von einem Mitgefangenen im Knast erworben und trug es in einer Plombe im Mund bei sich. Sein Anwalt Christian Frank sprach sich für eine Erhöhung auf drei Jahre und drei Monate aus. Am Ende verurteilte Richter Andreas Witulski die beiden Männer jeweils zu drei Jahren und zehn Monaten.
Autor: Rainer Würth






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Leserkommentare (21)
Mehr KommentareSchön allen eine Haftverlängerung verpassen. und nochmal extra was drauf, weil er Marihuana hatte. Warum gibts eigentlich keine Deutschen im Gefängnis ? :D mehr...
Da gehen in Pforzheim kurdische Gefangene auf russische Gefangene los und es gibt eine Massenschlägerei auf dem Gefängnishof. Das ist gelebtes Multi-Kulti. Wahrscheinlich stellen sich rotgrüne Sozialromantiker Multi-Kulti in ihren Träumen anders vor. Aber die Realität ist eine andere. So sind z.B. in Berliner Gefängnissen weit über 90 Prozent aller Strafgefangenen Türken. Ich denke mal in Pforzheim sieht es ähnlich aus. Das einzige deutsche sind wahrscheinlich die Wärter. Und gerade unsere ...... mehr...
Hier sieht und hört man nichts von Frau Öney und Herrn Kilic. Warum wohl? mehr...