

Das Bundesverfassungsgericht hat die Vorratsdatenspeicherung in der bisherigen Form gekippt, weil sie verfassungswidrig sei. Der Gesetzgeber muss nachbessern. Was die einen freut, wurmt die anderen. Sie sehen die Strafverfolgung in Gefahr. PZ-Redakteur Olaf Lorch-Gerstenmaier sprach mit Oberstaatsanwalt Christoph Reichert über Selbstbestimmung und Rechtsstaat.
PZ: Haben Sie den Karlsruher Urteilsspruch so erwartet?
Christoph Reichert: So was in der Richtung schon. Nicht aber, dass das Gericht keine Übergangslösung formuliert. Das hätten wir uns schon erhofft. Ganz schnell mussten die Telekommunikationsfirmen ihre Daten löschen – und wir können auf die sechs Monate lang gespeicherten Vorratsdaten nicht mehr zugreifen. Und das wird so bleiben, bis ein neues Gesetz da ist. Es ist ja nicht so, dass das Bundesverfassungsgericht den Zugriff auf Vorratsdaten komplett und generell untersagt hätte. Damit würde es gegen die EU-Richtlinie urteilen. Aber Karlsruhe hat gesagt: Der Datenschutz wurde nicht genügend sichergestellt und der Straftatenkatalog wurde nicht konkretisiert.
PZ: Die Bundesjustizministerin, Sabine Leutheuser-Schnarrenberger, die noch in der Opposition als Privatperson Beschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung eingelegt hat, hat’s gefreut, den Innenminister, Thomas de Maizière, hat’s geärgert. Die beiden müssen sich aber zusammenraufen, um ein Gesetz zu stricken, das den Ansprüchen des höchsten deutschen Verfassungsgerichts genügt.
Reichert: Hoffentlich geht das recht schnell. Wir befinden uns gewissermaßen im luftleeren Raum.
PZ: Was ist daran denn so schlimm? Sechs andere EU-Staaten haben keine Vorratsdatenspeicherung – und deren Aufklärungsquote ist auch nicht niedriger als bei uns.
Reichert: Fakt ist, dass es Straftaten gibt, die nur durchs Internet möglich sind wie etwa Ebay-Betrug, oder die in einem solchen Zusammenhang mit dem Internet stehen, dass wir den Zugriff auf Daten – und zwar über einen länger zurückliegenden Zeitraum – brauchen. Beispielsweise Kinderpornografie. Man kann sicherlich darüber trefflich streiten, ob man technisch in der Lage sein muss, Beleidigungen im Internet zu verfolgen. Aber bei Betrug ab einer bestimmten Schadenshöhe oder Kinderpornografie im Netz muss man in der Lage sein, nachträglich zu ermitteln. Die Ermittler müssen auch die Möglichkeit haben, anhand von Mobilfunkdaten den Standort eines Tatverdächtigen einer schweren Straftat zu bestimmen: Wo war er zur Tatzeit? Stimmt sein Alibi, oder erhärten die Daten den Verdacht?
PZ: Wir sprechen nicht nur von Theorie . . .
Reichert: Nein, ich habe mal aufgelistet, wie viele Ermittlungsverfahren wir hatten, wo wir diese relevanten Daten gebraucht haben: Zwischen dem 1. März vergangenen Jahres und Ende Februar 2010 haben wir in 51 Verfahren auf technische Verbindungsdaten zugegriffen. Davon waren es in 49 Fällen Zugriffe auf sogenannte Vorratsdaten. Das zeigt, wie wichtig dieses Instrument war.
PZ: Sagt Ihnen das der gesunde Menschenverstand – oder reden Sie als Staatsanwalt? Anders herum – Sie waren zu Anfang Ihrer Laufbahn nach dem Studium Strafverteidiger. Angenommen, Sie wären das heute noch, wie würden Sie dann argumentieren?
Reichert: Natürlich spielt meine Funktion als Strafverfolger eine entscheidende Rolle, keine Frage. Als Verteidiger würde ich natürlich alle rechtlichen Mittel nutzen, die es schwierig machen, meinen Mandanten zu verurteilen. Es geht darum, ein ausgewogenes Verhältnis herzustellen zwischen informationeller Selbstbestimmung und Strafverfolgung. Ich glaube, das verstehen die Bürger auch.
PZ: Über 35.000 Beschwerdeführer – das zeigt aber auch, dass der Bürger keine Lust hat auf einen Überwachungsstaat. Was heute auf diesem Gebiet möglich ist, übertrifft Orwell doch bei weitem.
Reichert: Richtig. Und das Verfassungsgericht hat dem Staat ja aufgegeben: Je umfassender die Überwachung ist, desto strengere Regeln müssen gelten. Ich kann die Ängste der Bevölkerung nachvollziehen. Die wollen nicht unter Generalverdacht gestellt werden. Dann hätten wir einen Polizeistaat. Ich habe immer die Grundüberzeugung vertreten, dass wir damit leben müssen, dass manche Straftaten nicht aufgeklärt werden können. Das ist der Preis der Freiheit, das ist der Preis des Rechtsstaats. Aber bei schweren Straftaten, die wir nur durch den Zugriff auf Daten aufklären können, muss uns das ermöglicht werden.
PZ: Das Thema wurde im Vorfeld und im Nachgang heftig diskutiert, kommentiert. Können Sie das nachvollziehen?
Reichert: In gewisser Weise schon. Die rechtliche Klärung war und ist ein berechtigtes Anliegen, und die hohe Zahl der Beschwerdeführer zeigt, dass hier ein Nerv in besonderer Weise getroffen wurde. Aber sind wir doch realistisch: Das Thema wurde politisch instrumentalisiert – oder täusche ich mich?
Autor: Olaf Lorch-Gerstenmaier





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