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Altgold-Ankauf  ist Vertrauenssache, wobei sich ein Vergleich lohnt: Der Handel profitiert von der schlechten Wirtschaftslage und davon, dass sich derzeit viele Bürger von ihrem alten Schmuck trennen.
Altgold-Ankauf ist Vertrauenssache, wobei sich ein Vergleich lohnt: Der Handel profitiert von der schlechten Wirtschaftslage und davon, dass sich derzeit viele Bürger von ihrem alten Schmuck trennen.
© PZ-Archiv

Schweigen ums Gold: Irreführende Werbung angeklagt

PFORZHEIM. Ein Prozess, der Goldverwertungsgesellschaften sehr interessieren dürfte, ist am Mittwoch bei der Pforzheimer Strafrichterin Stephane Ambs schneller zu Ende gegangen, als er begonnen hat. Aber es gibt ein Nachspiel.

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Da ein wegen irreführender Werbung angeklagter 55-jährige Geschäftsführer einer Pforzheimer Goldverwertungsgesellschaft auf Anraten seines Rechtsanwalts Igor Samardzic von seinem Schweigerecht Gebrauch machte, wird dieser Fall nun nicht ohne Zeugen auf kleiner Flamme rasch entschieden, sondern in einem mehrtägigen Prozess mit zahlreichen Zeugen auf großer Flamme noch aufgeheizt werden.

Staatsanwalt Peter Stadler wirft dem Angeklagten vor, er habe im Jahr 2007 in überregionalen Publikationen außerhalb Pforzheims in 13 Fällen damit geworben, die Goldreserven der Bürger wie alten Schmuck oder Zahngold auf den tatsächlichen Wert zu überprüfen. „In Wirklichkeit wurde aber ein Preis für das Gold genannt, das rund 50 Prozent unter dem üblichen Marktwert liegt“, sagte Stadler.

Was ist eine faire Schätzung?

Die Werbung, die den Eindruck einer fairen Schätzung vermittelt habe, sei aber nicht nur wegen des geringen Schätz-Preises irreführend. Der Text-Zusatz „ohne Abschlag“ habe den Eindruck vermittelt, dass den Kunden keine weitere Kosten entstehen würden, was aber falsch gewesen sei. „Es entstanden den Kunden durchaus die branchenüblichen Abschläge“, so der Staatsanwalt.

Als die Richterin den Angeklagten fragte, ob er persönlich die Werbe-Anzeigen aufgegeben habe, schaltete sich sein Anwalt ein und erklärte: „Es wird hier heute nichts gesagt, was nicht in meinem Schriftsatz steht, der dem Gericht vorliegt.“ In diesem Schreiben wird die Bilanz gezogen, dass die einzige rechtskräftige Entscheidung in solchen Fällen vom Oberlandesgericht München stamme, wobei das Gericht nicht von irreführender Werbung ausgehe. „Wie will man überhaupt den Marktwert ermitteln?“, fragte der Anwalt.

Die Richterin wandte süffisant ein, dass die Gerichte durchaus unterschiedlich entscheiden würden, „und wir uns hier nicht in einem Zivil- sondern in einem Strafprozess befinden. Darum brauche ich keine rechtskräftigen Zivilurteile, um zu einem Ergebnis zu kommen“, sagte sie. Was das Urteil des Oberlandesgericht (OLG) München angehe, so würde ihr ein Urteil des OLG Karlsruhe näher stehen.

„Im übrigen lese ich aus dem von Ihnen zitierten Urteil auch, dass vernünftige Ankaufspreise gezahlt werden müssen, wobei sich die Frage ergibt, ein Ankaufspreis, der 50 Prozent unter dem Marktwert liegt, vernünftig ist“, so Ambs, die dem Anwalt vorwarf, sich nur auf für ihn passende Teil-Klarheiten aus dem Urteil zu berufen.

Verteidiger und Angeklagter blieben bei ihrer Auffassung, dass Schweigen Gold ist. „Macht nichts, dann laden wir eben die Zeugen“, so die Richterin. Ein Termin für den Prozess.-Marathon in der Goldstadt steht noch nicht fest.

Autor: Roger Rosendahl

24.03.2010
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