

PFORZHEIM/MÜHLACKER. Wenn Gernot K. (Name geändert) am 8. Januar aus der Untersuchungshaft in den Großen Sitzungssaal des Pforzheimer Amtsgerichts geführt wird, wird es weder das erste noch das letzte Mal sein, dass er sich vor der Justiz verantworten muss. Für die Staatsanwaltschaft steht fest, dass der polizei- und gerichtsbekannte 32-jährige Mann aus Mühlacker 13 Einbrüche verübt hat, überwiegend in Arztpraxen.
Doch egal, wie dieser Prozess ausgehen sollte – der größte Brocken kommt noch. Denn Gernot K. ist dringend tatverdächtig, in Pforzheim einen Taxifahrer angegriffen zu haben – vor fast genau neun Jahren am 30. Dezember 1999. Dass es sich bei dem Überfall und den Einbrüchen um den gleichen Täter handeln könnte, ist auf den Abgleich des „genetischen Fingerabdrucks“ zurückzuführen.
So hinterließ der Taxiräuber damals ein Büschel Haare, das der Taxifahrer seinem gewalttätigen Kunden herausriss, als dieser ihm ein Messer an den Hals setzte. Bei der Befreiungsaktion rutschte der Fahrer von der Bremse, und das Taxi rollte unkontrolliert eine Böschung hinab in die Enz, wobei ein Totalschaden von 24.500 Euro entstand. Der Beifahrer entkam unerkannt.
Die DNA-Spur lieferte nun eine Blutprobe, die dem Mann entnommen wurde, als man ihn nach der Einbruchserie festnahm. Er stand laut Polizeiangaben unter Drogen- und Alkoholeinwirkung. Die DNA-Spur ist identisch – mit einer Wahrscheinlichkeit von eins zu 876 Milliarden, so das mit dem Datenabgleich beauftragte Kriminaltechnische Institut in Stuttgart.
Auf den Überfall, sollte er zweifelsfrei nachgewiesen werden, stehen mindestens fünf Jahre Haft. Zuständig wird dann nicht mehr – wie im Januar – das Schöffengericht sein, sondern die Auswärtige Große Strafkammer des Landgerichts Karlsruhe in Pforzheim.
Autor: Olaf Lorch





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