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Viereinhalb Jahre Haft für Marihuana-Handel

PFORZHEIM. Im bisher größten Pforzheimer Rauschgift-Prozess ist gestern ein 26-jähriger Angeklagter zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Es ging um insgesamt 110 Kilo Marihuana in 15 Fällen der illegalen Einfuhr aus den Niederlanden mit einem Verkaufswert von rund einer Million Euro.

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Allein beim letzten Fall am 14. April 2008 hat die Polizei 25 Kilo Marihuana zum Einkaufspreis von 67 000 Euro in einer Pforzheimer Wohnung sichergestellt.

Bereits drei Täter verurteilt

Die Auswärtige Große Strafkammer des Landgerichts Karlsruhe in Pforzheim hat bereits drei Täter dieser Dealer-Bande zu Freiheitsstrafen zwischen zwei Jahren auf Bewährung sowie fünf Jahren und drei Monaten verurteilt (die PZ berichtete). Der vierte Angeklagte, ein in Mühlacker geborener türkischer Staatsbürger, bekam gestern vom Gericht die Quittung für seine Taten, die er in vollem Umfang einräumte.

„Preisen Sie sich glücklich, mit viereinhalb Jahren Haft davongekommen zu sein. Ohne Ihr positives Aussageverhalten hätten Sie gut das Doppelte dieser Strafe bekommen können“, so Vorsitzender Richter Hermann Meyer zum Angeklagten. Die Vorgehensweise war immer die gleiche: Mit angemieteten Autos ging es in die Niederlande, wo Marihuana meist im zweistelligen Kilobe- reich gekauft wurde. An Tankstellen wurde es an Mittäter übergeben, die es mit einem Lastwagen in Blumenkartons nach Ettlingen transportierten. Von dort holte es ein Taxifahrer ab, der das Marihuana in Depot-Wohnungen in Pforzheim ablieferte. „Das war gut organisiert und hat den Rahmen des Üblichen im beschaulichen Pforzheim weit gesprengt“, so Richter Meyer. Die Polizei hatte Telefonüberwachungen organisiert und Observationen vorgenommen.

Erster Staatsanwalt Christian Lorenz warf dem Arbeiter vor, zehn Lebensjahre mit „Playstation, Gassi gehen und Drogenkauf“ vergeudet zu haben. Die Haftstrafe sei für ihn das geringste Übel. „Er muss die Frage beantworten, ob seine Leben wie bisher in einer Marihuana-Wolke aufgehen wird“, so Lorenz. Verteidigerin Anke Stiefel-Bechdolf (Heilbronn) sagte: „Weiche Drogen, die in geringen Mengen in Holland straffrei sind, wurden in Blümchenkartons verpackt und auch sonst verharmlost. So verliert ein Täter den Blick auf die Schwere der Tat.“

„Gott bewahre mir meine Gesundheit und die Schaffenskraft meiner Freundin.“

Richter Hermann Meyer

bietet dem Angeklagten, der seit zehn Jahren arbeitslos ist, ein Lebensmotto an

Autor: Roger Rosendahl

30.05.2011

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