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Eng wird es,  wenn neben Fußgängern unerlaubterweise auch noch Radfahrer den Gehsteig an der Bahnhofstraße nutzen.
Eng wird es, wenn neben Fußgängern unerlaubterweise auch noch Radfahrer den Gehsteig an der Bahnhofstraße nutzen.
© Schmid

Flüchtiger Radfahrer wegen fahrlässiger Tötung verurteilt

MAULBRONN/MÜHLACKER. Es ereignete sich im Dezember vergangenen Jahres: Eine 78-Jährige stellt ihren Wagen am Mühlacker Bahnhof ab und nimmt die Treppe zur Bahnhofstraße. Just in dem Moment, als sie am Fuße der Treppe den Gehweg betritt, wird sie von einem Radfahrer erfasst und zu Boden geschleudert. Mit einer stark blutenden Kopfverletzung liegt sie am Boden. Der Radfahrer leistet Erste Hilfe.

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Fabian N. (Name geändert) läuft zum Zeitpunkt des Unfalls auf der gegenüberliegenden Straßenseite. Er eilt herbei und hilft dem Radfahrer, den er vom Sehen kennt. Dann ist der Unfallverursacher auf einmal verschwunden.

Monate später erkennt ihn Fabian N. in Mühlacker wieder. Er spricht den 26-Jährigen auf den Unfall an, der streitet alles ab. „Ich habe die Frau nicht umgefahren“, versicherte der Angeklagte auch am Dienstag bei der Verhandlung im Maulbronner Amtsgericht im Beisein der Angehörigen der inzwischen Verstorbenen immer wieder. Er habe gar kein Rad.

Was zurecht nicht nach einem folgenlosen Zusammenstoß aussah, endete tragisch: Die 78-jährige Frau musste am Schädel operiert werden. Danach lag sie sieben Wochen im Koma. In der Reha-Klinik in Würzburg starb sie schließlich an Atemversagen.

Wegen fahrlässiger Tötung und unerlaubtem Entfernen vom Unfallort wurde der Radfahrer deshalb am Dienstag zu einer Geldstrafe von 6300 Euro verurteilt. „Wenn ich den Angeklagten heute nicht verurteile, könnten wir den Zeugen als Beweismittel streichen“, sagte Bernd Lindner. Den Richter hatten die Aussagen des Passanten Fabian N. und des zum Unfall gerufenen Rettungsassistenten überzeugt, die den Angeklagten ohne Zweifel als den Radfahrer identifizieren konnten.

Autor: Anke Baumgärtel

21.10.2008
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