Mühlacker. Die Hundehändlerin, die wegen eines Betrugsvorwurfs im Zusammenhang mit dem Verkauf der Chihuahua-Hündin Milka vor dem Amtsgericht Maulbronn erscheinen musste, ist für das Veterinäramt des Enzkreises keine Unbekannte. Dort geht man im Bezug auf die Senderstädterin, der man über Internet-Verkaufsanzeige für Hunde auf die Spur gekommen war, von insgesamt rund 120 Fällen in zwei Jahren aus.
Wobei Chihuahua-Welpen illegal aus Tschechien importiert und nicht nur in der Region, sondern weit darüber hinaus zu einem Preis von 500 Euro verkauft wurden. Das ist günstig. In der Regel kosten Welpen dieser Rasse beim Züchter leicht das Doppelte und mehr.
Obwohl es ihr von Amts wegen untersagt wurde und sie mit mehreren Bußgeldern belegt worden war, handelte die Frau bis Februar dieses Jahres weiter.
Wer gewerblich mit Hunden handeln will, braucht grundsätzlich eine Erlaubnis des Veterinäramts. Für eine positive Beurteilung müssen geeignete Räumlichkeiten, inklusive einer Quarantänemöglichkeit, vorhanden sein. Zudem muss der Interessent nachweisen, dass er sachkundig und persönlich zuverlässig ist. Die Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung regelt, dass Tiere untersucht und geimpft werden müssen, bevor sie nach Deutschland kommen. Weder erfüllte die Frau die Vorgaben, um mit Hunden handeln zu dürfen, noch wurden die Tiere gemäß der Tierseuchenschutzverordnung aus Tschechien importiert. Mehrere beschlagnahmte Welpen, die nach einer Hausdurchsuchung ins Tierheim kamen, hatten einen ansteckenden Darmparasiten.

